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Thema: Gesamtprüfung Barta September 2009

  1. #21
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    fragen mit lösungen

    hey leute

    ich hab gerade zufällig im net einen fragenkatalog mit antworten gefunden.
    ist zwar von einer anderen uni aber die fragen decken sich zum großteil mit den fragen von prof. barta.
    http://www.paulstangl.net/.../buerge...405_fragen.doc

    und für die vorlesungen 2-5 von walzl gibts hier auch noch eine große auswahl an fragen.
    http://www.distler-web.net/Fragenkat...wei_walzel.pdf

    müssts euch halt die wichtigen raussuchen.
    viel spaß noch beim auswendig lernen

    cheers

  2. #22
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    Frage eigentum an einer liegenschaft

    hy

    ich hab da mal eine frage zum liegenschaftserwerb:

    Das eigentum an einer liegenschaft wird erworben:
    a) mit bloßer (mündlicher) einigung über den kaufgegenstand
    b) mit eintragung ins grundbuch und gleichzeitiger (über einen treuhänder) bezahlung des kaufpreises
    c)jedenfalls durch eintragung ins grundbuch, auch bei ungültigen kaufvertrag
    d) durch eintragung ins grundbuch, aber nur bei gültigem kaufvertrag
    e) nur durch reale (körperliche) übergabe der liegenschaft
    f) mit einlangen des grundbuchsgesuch beim grundbuchsrichter

    bin mir sicher, dass b) stimmt, weil man eine liegenschaft auch "zug um zug" erwerben kann, aber ich bin mir nicht sicher ob entweder c) oder d) richtig ist.

    braucht es einen gültigen Kaufvertrag um eine liegenschaft zu erwerben oder reich der eintrag ins grundbuch?
    hab in den folien nichts zu einem gültigen oder ungültigen kaufvertrag bei liegenschaften gefunden.

    kann mir da jemand weiterhelfen? bitte!!

  3. #23
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    Avatar von millzinger
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    Zitat Zitat von marat Beitrag anzeigen
    hy

    ich hab da mal eine frage zum liegenschaftserwerb:

    Das eigentum an einer liegenschaft wird erworben:
    a) mit bloßer (mündlicher) einigung über den kaufgegenstand
    b) mit eintragung ins grundbuch und gleichzeitiger (über einen treuhänder) bezahlung des kaufpreises
    c)jedenfalls durch eintragung ins grundbuch, auch bei ungültigen kaufvertrag
    d) durch eintragung ins grundbuch, aber nur bei gültigem kaufvertrag
    e) nur durch reale (körperliche) übergabe der liegenschaft
    f) mit einlangen des grundbuchsgesuch beim grundbuchsrichter

    bin mir sicher, dass b) stimmt, weil man eine liegenschaft auch "zug um zug" erwerben kann, aber ich bin mir nicht sicher ob entweder c) oder d) richtig ist.

    braucht es einen gültigen Kaufvertrag um eine liegenschaft zu erwerben oder reich der eintrag ins grundbuch?
    hab in den folien nichts zu einem gültigen oder ungültigen kaufvertrag bei liegenschaften gefunden.

    kann mir da jemand weiterhelfen? bitte!!
    also ich würde sagen, da es um das Eigentum geht, brauchen wir gültigen Titel und Modus und bei Liegschaften ist der Modus (eintragung ins Grundbuch) und der Titel der Kaufvertrag. Also d) würd i sagen. Würde die Frage wann ein Kaufvertrag zustande käme bei Liegschaften würde ich sagen: mit bloßer mündlichen einigung!

  4. #24
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    danke hast mir sehr geholfen, konnt mir einfach keinen reim daraus machen

    vielleicht kannst mir ja auch noch bei den zwei aufgaben weiter helfen:

    1)die seidenspinnerei A liefert 5 qualitativ hochwertige seidenballen an die großschneiderei B, die daraus blusen, kleider und unterwäsche fertigte. geliefert wurde wie vereinbart unter eigentumsvorbehalt. kurz nach der lieferung wird über die lieferantin das konkursverfahren eröffnet
    A) erklären sie die rechtslage
    B) welche ansprüche stehen B zu?
    c) wie steht es grundsätzlich um den schutz des Vorbehalts-käufers

  5. #25
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    2)A leiht sich auto von B dessen auto für einen ausflug in die axamer lizum aus, nützt diese möglichkeit aber zu einem ausflug zu den fußballmeisterschaften euro2008 nach wien. er stellt das auto ordnungsgemäß in einer gebührenpflichtigen parkanlage ab. am abend muß er feststellen, dass die tür stark eingedrückt ist.
    der schädiger bleibt unbekannt.
    wer hat den schaden zu tragen?

    wär super fals mir da noch jemand weiterhelfen kann.

    vielen dank
    cheers

  6. #26
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    hallo! weiß jemand, wann es die Noten gibt (Barta-Prüf., Fr, 17.9.?)

  7. #27
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    das kann einige zeit dauer. also ich rechne im september nicht mehr damit.

  8. #28
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    warten, warten, warten...weiß noch keiner was wegen den noten??

  9. #29
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    wie gesagt: nur keinen stress. nach meiner erfahrung dauert das immer ein paar wochen.

    ich hab auch noch nichts gefunden

    cheers

  10. #30
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    Avatar von girasol
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    barta braucht meistens 3-4 wochen !!

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