
Zitat von
marat
hy
ich hab da mal eine frage zum liegenschaftserwerb:
Das eigentum an einer liegenschaft wird erworben:
a) mit bloßer (mündlicher) einigung über den kaufgegenstand
b) mit eintragung ins grundbuch und gleichzeitiger (über einen treuhänder) bezahlung des kaufpreises
c)jedenfalls durch eintragung ins grundbuch, auch bei ungültigen kaufvertrag
d) durch eintragung ins grundbuch, aber nur bei gültigem kaufvertrag
e) nur durch reale (körperliche) übergabe der liegenschaft
f) mit einlangen des grundbuchsgesuch beim grundbuchsrichter
bin mir sicher, dass b) stimmt, weil man eine liegenschaft auch "zug um zug" erwerben kann, aber ich bin mir nicht sicher ob entweder c) oder d) richtig ist.
braucht es einen gültigen Kaufvertrag um eine liegenschaft zu erwerben oder reich der eintrag ins grundbuch?
hab in den folien nichts zu einem gültigen oder ungültigen kaufvertrag bei liegenschaften gefunden.
kann mir da jemand weiterhelfen? bitte!!
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