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Thema: 5. Prüfungsantritt

  1. #71
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    war gestern beim prof habersam!
    hatte nur kurz für mich zeit! ca 2 min denn er hat keine termine mehr außerhalb der sprechstunde frei! also hab ich eig noch nichts neues!
    nur die öh hat mir ein paar infos gegeben:
    und zwar meinen die dass nur 3 antritte pro semester sein müssen!

    was mir noch aufgefallen ist zu §12 (2):
    wenn nun also der nächst mögliche antritt im feb 2013 ist, dann dürfte ich diese klausur nicht mehr schreiben denn die zählt nicht mehr zu der semester/zeitspanne die im § festgehalten ist!! °O°

  2. #72
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    Avatar von Lumpi
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    Also ich hab jetzt noch was in der Satzung der TU Graz gefunden, da stehts klarer Formuliert: "Lehrveranstaltungsprüfungen sind jedenfalls bis zum Ende des dritten auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters anzubieten". Das gilt leider nur für Graz, aber es kann dann ja gut sein dass der Terminus der in unserer Satzung drinnen steht (siehe mein vorletztes Post) das gleiche bedeutet, nur halt unklarer ausgedrückt.

  3. #73
    Senior Member Bewertungspunkte: 12

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    4. und 5. Antritt

    Hab mal eine Frage: Es gibt ja jetzt 5 Prüfungsantritte. Sind die denn jetzt beide kommissionell? Ja, oder?

    Und noch was. Falls ich jetzt beim 4. Antritt noch einmal durchfalle, kann ich dann den Kurs woanders machen. Natürlich denselben, mit denselben Anforderungen...

  4. #74
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    Avatar von kaethzn
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    Zitat Zitat von viki1910 Beitrag anzeigen
    Hab mal eine Frage: Es gibt ja jetzt 5 Prüfungsantritte. Sind die denn jetzt beide kommissionell? Ja, oder?
    ja.

    Zitat Zitat von viki1910 Beitrag anzeigen
    noch was. Falls ich jetzt beim 4. Antritt noch einmal durchfalle, kann ich dann den Kurs woanders machen. Natürlich denselben, mit denselben Anforderungen...
    das musst du mit dem fakultätsstudienleiter abklären bzgl Anerkennungen, grundsätzlich kannst du das aber machen.
    siehe dazu die threads zur fernuni hagen

  5. #75
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    Ich habe da ein ähnliches Problem wie du Marat.
    Ich habe mich dazu entschlossen ein Auslandssemester zu machen (August-Jänner). Mir fehlt aber noch eine VO Prüfung und den Kurs gibt es nach der neuen Regelung so nicht mehr.

    Wenn sie uns 5 Antritte geben, dann haben wir auch auch das Recht diese 5 Antritte zu nutzen. Klar wenn man es bei 1. oder 2. schafft ist natürlich super aber d.h. ja nicht, dass sie uns das 4x oder 5x verbieten können. UND diese Änderungen haben sie erst AM FREITAG, dort wo sich ein Student schon entschlossen hat welche Prüfungen er im JUli schreibt, geäußert. GLÜCKWUNSCH!
    Wenn dem nun so ist, dass wir ein Nachteil dadruch habe dann muss einfach eine "Besondere Regelung" (das hat die nette Dame das beim Vortrag zu mir gesagt) gefunden werden.

    Und dabei ist es nicht unsere Schuld, dass diese "Besondere Regelung" jeden 2. Sowi Stundenten betreffen könnte.

    Hast du mittlerweile was von der Rechtsabteilung gehört?

  6. #76
    Golden Member Bewertungspunkte: 4

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    Hallo
    habe da eine Frage wegen den 5 Prüfungsantritt
    Also ich glaube ich habe den 4ten gerade versemmelt.. also werd ich den 5ten Antritt angehen!

    Sollte ich den wieder nicht schaffen, war dann mein bisheriges Studium umsonst? kann ich den Kurs irgendwo anders machen oder nicht? bitte um info
    oder sollte ich gar nicht antreten zum 5ten und gleich irgendwo anders machen?

  7. #77
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    Zitat Zitat von lois2 Beitrag anzeigen
    Hallo
    habe da eine Frage wegen den 5 Prüfungsantritt
    Also ich glaube ich habe den 4ten gerade versemmelt.. also werd ich den 5ten Antritt angehen!

    Sollte ich den wieder nicht schaffen, war dann mein bisheriges Studium umsonst? kann ich den Kurs irgendwo anders machen oder nicht? bitte um info
    oder sollte ich gar nicht antreten zum 5ten und gleich irgendwo anders machen?
    Hey, hast du etwas darüber raus gefunden? Weiß ist jetzt schon ein bisschen zeit vergangen, aber ich trete jetzt auch zum 4ten mal zu einer prüfung an und sollte das nicht klappen, wüsste ich gerne, wie ich nachher vorgehen sollte... lg

    Außerdem ist mir noch etwas eingefallen und zwar erlöschen ja proseminarnoten nach 2 jahren, wenn man die Gesamtprüfung nicht schafft, habe ich zumindest einmal gehört. Wenn dem so ist, kann ich dann das ps noch einmal machen und bekommen wieder fünf neue antritte?

  8. #78
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    Zitat Zitat von mercy Beitrag anzeigen
    erlöschen ja proseminarnoten nach 2 jahren, wenn man die Gesamtprüfung nicht schafft, habe ich zumindest einmal gehört.
    das ist wohl ein gerücht!

  9. #79
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    kann mir evtl jemand helfen, ich muss bei einer Klausur zum 5ten Antritt, nun habe ich natürlich ein wenig bammel was ist wenn ich es nicht schaffe?

    Falls ich versemmle bin ich ja gesperrt - gibt es dann die Möglichkeit ans MCI zu wechseln und sich dort bisheriges anrechnen zu lassen?

    Gibt es eine Möglichkeit die Klausur an einer anderen Uni zu absolvieren und sich dann an der Sowi anrechnen zu lassen - vor dem 5ten Antritt?

    Danke für eure Antworten

  10. #80
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    Avatar von Lumpi
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    Zitat Zitat von cycler Beitrag anzeigen
    kann mir evtl jemand helfen, ich muss bei einer Klausur zum 5ten Antritt, nun habe ich natürlich ein wenig bammel was ist wenn ich es nicht schaffe?
    Du bist für alle facheinschlägigen Studien an der Uni Ibk gesperrt, dürftest also keine Wirtschaftsstudien (inkl. Wirtschaftsrecht) mehr machen).

    Zitat Zitat von cycler Beitrag anzeigen
    Falls ich versemmle bin ich ja gesperrt - gibt es dann die Möglichkeit ans MCI zu wechseln und sich dort bisheriges anrechnen zu lassen?
    Hängt davon ab, ob du dort aufgenommen wirst und ob Teile des MCI-Studiums sich mit den Sowi-Kursen überschneiden. Aber eines kann man schon ziemlich sicher sagen: Alles 1:1 aufs MCI umrechnen wird sich ziemlich sicher nicht spielen, da Umfang und Inhalt halt oftmals doch unterschiedlich sind.

    Zitat Zitat von cycler Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Möglichkeit die Klausur an einer anderen Uni zu absolvieren und sich dann an der Sowi anrechnen zu lassen - vor dem 5ten Antritt?
    Würde prinzipiell gehen. Du musst halt eine Uni finden, die den Kurs mit gleichem Inhalt im gleichen Umfang anbietet (am besten vorab und schriftlich klären, ob du den auch fix angerechnet bekommen würdest). Beachte auch, dass du dich in Österreich nicht gleichzeitig an zwei Universitäten für das selbe Studium einschreiben kannst, ob und wie du den Kurs an der auswärtigen Uni bekommst, würde ich also auch im Vorfeld abklären.


    Generell ganz wichtig bei 5. Antritten: Geh auf die Fachschaft und lass dich dort persönlich beraten. Das ist eine heikle Sache und da solltest du den Kontakt zu deinen Studienvertretern nicht scheuen, die kennen sich da (auch rechtlich) gut aus.

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