die Rechnungslegungsplicht gemäß UGB
Fällt nach dem 2maligen unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterschreiten der Umsatzgrenze von 400.000 Eurp nach einem weiteren Beobachtungsjahr wieder weg
fällt nach dem zweimaligen unmittelbar aufeinanderfolgenden unterschreiten der Umsatzgrenze von 400.000 Euro im unmittelbar auf das zweimalige Unterschreiten folgende Jahr wieder weg
stimmen da beide antworten?????
bzw:
Ein beweglicher Vermögensgegenstand ist
a: Jedenfalls vollständig dem Unternehmen zuzuordnen , wenn die betriebliche NUuzung überwiegt.
b: vollständig dem Privatenvermögen zuzurechnen, wenn die private Nutzung mehr als 80% beträgt
c: vollständig dem Unternehmen zuzurechnen, wenn die private Nutzung unter 20 % liegt.
anteilig dem Unternehmen zuzurechnen, wenn die betriebliche Nutzung unter 20% liegt.
Ich hätte bei dieser Frage nur Antwort "a" genommen, da b und c für unbewegliche Vermögensgegenstände gilt. Laut der Scramblinglösung aus dem Forum ist b und c auch richtig. Mir stellt sich die Frage wieso, weil diese % Aufteilung gilt ja nur beim unbeweglichen Vermögen
Wäre froh wenn mir hier jemand helfen könnte
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