okay, das war wohl eine etwas veraltete info von mir. hab mich beim bundesministerium erkundigt (die haben echt einen superschnellen mail-infoservice!):
wenn man ein mag.rer.soc.oec. mag.rer.soc.oec. ist, darf man sich sowohl mag.mag. als auch nur mag. nennen. nur die abkürzung mmag. ist gesetzlich nicht vorgesehen.
hoffe das ist jetzt geklärt...![]()
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