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Thema: Doppelstudium IWW & BWL

  1. #1
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    Avatar von anonym oder was?
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    Doppelstudium IWW & BWL

    Wer könnte mir etwas über die Sinnhaftigkeit bzw. Durchführbarkeit eines IWW-BWL Doppelstudiums sagen. Mir stellt sich diese Frage eigentlich nur aufgrund der begrenzten Studiendauer für Studienbeihilfenbezieher. Bin zZ noch IWW´ler, möchte aber nicht wirklich zu BWL wechseln, bloß weil ich ein Semester länger brauchen könnte.

  2. #2
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    Nicht wirklichlich sinnvoll. Besser du machst noch Vwl oder Wipäd. Iww ist mehr oder weniger der internationale Teil der Bwl. Als ich mein Iww Studium mehr auf Vwl ausrichten wollte sah ich erst, wie schwer das ist. IWW ist (leider) sehr stark Bwl orientiert

  3. #3
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    IWW-BWL.....

    Das hab ich mir auch schon überlegt... FRAGE: GEHT DAS ÜBERHAUPT!?!?!? Das wäre ja dann wohl der dümmste und geschenkteste Doppelmagister überhaupt! Mag. rer soc oec Mag rer soc oec ?!?!??! Irgendwie dumm oder? Kommt wahrscheinlich von der Ähnlichkeit der beiden Studien.

    Wenn du Studienbeihilfebezieher bist, solltest du aber besser BWL als Erstfach nehmen, da wenn du später von IWW wechseln willst (weil dich die Kitzelmann ärgert oder dein Auslandsplatz einfach Scheisse ist...) es NICHT einfach ist die Stipendienstelle davon zu überzeugen dir nicht die ganze Beihilfe plus Kinderbeihilfe der Eltern zu streichen (weil du ja nach dem 3. Semester gewechselt hast) Für Beihilfebezieher, die sich die Möglichkeit des Wechsels offen halten wollen ist BWL als Hauptfach ratsamer (wenn du unbedingt mit IWW ins Ausland willst kannst du die Kurse ja immer noch für BWL auch brauchen - umgekehrt darfst du nicht aufs Auslandsjahr verzichten willst du nicht aus allen Beihilfen fallen)

    Grüsse!

  4. #4
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    Hallo!

    Wollte nur kurz etwas zum Wechsel zwischen Studienrichtungen sagen:

    Ich habe selber nach dem 4. Semester von WIPÄD auf IWW als Hauptstudium gewechselt (aufgrund der Auslandsstudienbeihilfe). Das ist also auch nach dem 2. Semester überhaupt kein Problem.

    Voraussetzungen: Du musst die beiden Studienrichtung gleichzeitig begonnen haben und der Wechsel darf nicht später als im 4. Semester erfolgen. Das ist dann ein sogenannter "nicht schädigender" Wechsel wurde mir erklärt - aufgrund der Ähnlichkeit der BWL, IWW, WIPÄD und VWL Studienrichtungen im 1. Abschnitt.

    Vielleicht hilfts dir ja!

    Liebe Grüße!

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