
Zitat von
theresa
3)
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist wie eine offene zu behandeln, da ansonsten die Körperschaft zu wenig Gewinn versteuert und der Gesellschafter keine Kest abführt.
Beispiel:
fremdübliches Gehalt 35.000,-
Gehalt Gesellschafter 70.000,-
verdeckte Gewinnaus.35.000,-
Annahme:
Gewinn Gmbh 100.000,-
verd. Gewinn 35.000,-
korrig. Gewinn135.000,-
25% Köst 33750,-
endg Gewinn 101.250,-
Gesellschafter
Gewinnausschüttung 35.000,-
25% Kest 8.750,-
Gewinn 18859,615
insgesamte Steuerbelastung von 43,75% für die Gewinnausschüttung bis zum Gesellschafter
Einkünfte nichtselbständige Tätigkeit
(35.000,- - 25.000)*11335/26.000 + 5750 = 10109,615
wenn jetzt alles Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wären
(70.000,- - 51.000,-)*0,5+17085= 26585,-
DSS: 37,98%
halbe: 18,99%
dh. hier wäre dann eine geringere Steuerbelastung für den Gesellschafter...
hier hatte ich alle Punkte
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