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Thema: FP Steuerlehre GK Pummerer Juli 2009

  1. #31
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    Zitat Zitat von thomas.a Beitrag anzeigen
    grds. gilt der Verlustvortrag nur für betriebliche Einkünfte.

    §5 und §4(1) Ermittler können Verluste unbegrenzt vortragen

    §4(3) Ermittler können seit 2007 Verluste der letzten 3 Jahre vortragen

    wichtig ist, dass steuerrechtlich bei der Verlustverrechnung mind. 25% des Gesamtbetrag der EK versteuert werden müssen.
    d.h. nur max. 75% des Verlustvortrages können auch abgezogen werden
    edit: der rest ist natürlich wieder vortragsfähig!
    Danke für die schnelle Antwort. Eine Frage noch: gibt es einen Unterschied beim Verlustvortrag zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaften?

  2. #32
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    soweit ich weiß gibt es keine unterschiede. bitte korrigieren, wenn ich falsch liege...

  3. #33
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    Frage zum Beispiel 2.2 Besteuerungsprinzipien:

    Bei der Fr. Angerer die 15% an der GmbH hält kommt hier nicht der halbe Durchschnittssteuersatz zur Anwendung. Meines Erachtens unverständlich, denn es handelt sich eindeutig um Einkünfte aus Kapitalvermögen und nach § 37 (4) wäre die ja begünstigt!

    Was meint ihr?

  4. #34
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    Zitat Zitat von mephistos1 Beitrag anzeigen
    Frage zum Beispiel 2.2 Besteuerungsprinzipien:

    Bei der Fr. Angerer die 15% an der GmbH hält kommt hier nicht der halbe Durchschnittssteuersatz zur Anwendung. Meines Erachtens unverständlich, denn es handelt sich eindeutig um Einkünfte aus Kapitalvermögen und nach § 37 (4) wäre die ja begünstigt!

    Was meint ihr?
    du kannst sicherlich den halben durchschnittssteuersatz verwenden. spielt aber hier keine rolle, weil sie sowieso unter 11000 bekommt und somit 0 euro steuer zahlt.

    ich hätte eine frage zum beispiel 4.3

    was sind alles gruppen?

    gruppenträger = delta beteiligungs ag:
    sicher gehört b gmbh dazu und auch d2 gmbh
    sicher nicht d1 gmbh und c gmbh
    d3 glaub ich auch nicht, weil die ausländische tochter einer tochter müsste wieder inlandsberührung haben?
    und die d-gmbh, weiß ich nicht genau. ich hab mal gelesen, wenn ein ausländisches gruppenmitglied an einer inländischen gmbh beteiligt ist, dann braucht der gruppenträger zumindest eine DIREKTE geringfügige verbindung zu dieser. hier wär es aber nur mittelbar? weiß jemand mehr?

  5. #35
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    jetzt hab ich noch eine frage:

    wenn ein stiller gesellschafter einen gewinnanteil ausbezahlt bekommt, sind das ja einkünfte aus kapitalvermögen und demnach mit kest abzug.
    aber ein stiller gesellschafter wird nicht endbesteuert. heißt das, dass man die steuer ausrechnen muss nach tarif und die kest aus vorrauszahlung betrachtet?

  6. #36
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    Zitat Zitat von csag3420 Beitrag anzeigen
    du kannst sicherlich den halben durchschnittssteuersatz verwenden. spielt aber hier keine rolle, weil sie sowieso unter 11000 bekommt und somit 0 euro steuer zahlt.

    ich hätte eine frage zum beispiel 4.3

    was sind alles gruppen?

    gruppenträger = delta beteiligungs ag:
    sicher gehört b gmbh dazu und auch d2 gmbh
    sicher nicht d1 gmbh und c gmbh
    d3 glaub ich auch nicht, weil die ausländische tochter einer tochter müsste wieder inlandsberührung haben?
    und die d-gmbh, weiß ich nicht genau. ich hab mal gelesen, wenn ein ausländisches gruppenmitglied an einer inländischen gmbh beteiligt ist, dann braucht der gruppenträger zumindest eine DIREKTE geringfügige verbindung zu dieser. hier wär es aber nur mittelbar? weiß jemand mehr?
    Gruppenträger Delta BeteiligungsAG ist klar

    die B GmbH ist ganz fix dabei weil an der halten wir ja 100%.

    die D1 GmbH ist fix nicht dabei

    D2 Gmbh ist sicher dabei weil 100 x 0,75 = 75

    die D und die D3 GmbH sind glaube ich auch dabei weil wir haben ja 75% an der D2 Gmbh und diese ist an diesen mit 80 und 90% beteiligt --> 0,75 * 0,8 = 60% als auch mehr als 50 und damiot dabei 0,75 x 0,9 = 68% also auch dabei würde ich sagen

    die C-GmbH ist glaube ich nicht dabei weil wir nur 50% haben und wir bräuchten mehr als 50. Die A-GmbH die an der C GmbH dranhängt natürlich dann auch nicht.

    Interessant ist es ja eigentlich wegen den Gewinnen und den Verlusten die wir uns vom Ausland holen wollen:
    D1 -GmbH --> Gewinne holen wir uns über internationales Schachtelprivileg
    D2 - GmbH --> ist Gruppenmitglied also in der Gruppe dabei und wir brauchen gar kein internationales Schachtelprivileg oder?
    D3- GmbH ist genau wie D2

    Wo ich mich noch nicht so auskenne ist in welchen Fällen das internationale Schachtelprivileg zur Anwendung kommt. Wenn an Personengesellschaften ausgeschüttet wird dann nicht --> 25% KEST.

    Aber bei diesem Fall kann man da bei D2 und D3 auch das internationale Schachtelprivileg verwenden oder geht das nicht?

    Wäre echt dankbar für Antworten!!

  7. #37
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    Zitat Zitat von csag3420 Beitrag anzeigen
    jetzt hab ich noch eine frage:

    wenn ein stiller gesellschafter einen gewinnanteil ausbezahlt bekommt, sind das ja einkünfte aus kapitalvermögen und demnach mit kest abzug.
    aber ein stiller gesellschafter wird nicht endbesteuert. heißt das, dass man die steuer ausrechnen muss nach tarif und die kest aus vorrauszahlung betrachtet?
    echter stille Gesellschafter: 25% KEST abzug die man sich anrechnen lassen kann. Ich würde einfach immer 25% KEST abziehen wie ich sonst vorgehen sollte weiss ich leider nicht.

    unecht stiller Gesellschafter: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  8. #38
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    Zitat Zitat von thomas.a Beitrag anzeigen
    Bsp.3.2

    warum wird die begünstigung auf die entnahme und nicht auf den "nicht entnommenen gewinn" angewendet?? (siehe folgende lösung aus dem e-campus)


    Ergebnis bei § 11a

    Einkünfte 100.000
    Entnahme -15.000
    nicht begünstigt 85.000
    begünstigt 15.000
    Summe 100.000
    voller DSS 40,24%
    halber DSS 20,12%

    Steuer auf nicht beg. Teile 34.200
    Steuer auf beg. Teile 3.018
    Steuer bei § 11a 37.217
    ich glaube die Lösungen beim Beispiel 3.2 sind alle falsch!

    bei §10 alt nimmt er nur die 10% von den Investitionen anstatt vom Gewinn

    bei § 10 neu zieht er nur die 3900 ab und die restlichen Investitionen nicht obwohl wir noch die Möglichkeit dazu haben

    und bei §11 a müsste man doch den gesamten Gewinn von 100000 mit dem Halbsatz besteuern. Jedenfalls ist es auf Seite 1 bei Teresa (Beispiel 2) so und die hat fast alle Punkte bekommen.

  9. #39
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    wäre jemand vllt so nett und postet hier die lösungswege von zusatzstunde? (oder hängt an). brauche echt dringend hilfe... wäre echt auf jede aufgabe dankbar... bitte bitte bitte....

  10. #40
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    Zitat Zitat von lipsssy Beitrag anzeigen
    wäre jemand vllt so nett und postet hier die lösungswege von zusatzstunde? (oder hängt an). brauche echt dringend hilfe... wäre echt auf jede aufgabe dankbar... bitte bitte bitte....
    die excelsheets sind im ecampus zum downloaden... Falls du keinen zugriff hast schick mir ne pn mit deiner email und ich mail sie dir, das mit dem anhängen is mir zu mühsam...

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