ich bin da auch deiner Meinung und denke das es keinen Unterschied gibt; Weil es hat ja nur eine Auswirkung auf das Zustandekommen von Daten und keinen Einfluss auf die Methode der Rechnungslegung
hey leute,
ich habe da einmal eine frage und zwar: macht es einen unterschied ob ich ein internes kontrollsystem prüfe, wenn der konzernabschluss nach US Gaap ist, oder nach dem UGB?
keinen, oder? weil das interne kontrollsystem hat ja nichts zu tun mit dem jahresabschluss.
lg
ich bin da auch deiner Meinung und denke das es keinen Unterschied gibt; Weil es hat ja nur eine Auswirkung auf das Zustandekommen von Daten und keinen Einfluss auf die Methode der Rechnungslegung
ja, danke! aber ich bin gerade drauf gekommen, dass es in dem sinn einen unterschied macht, da die rechtlichen rahmenbedingungen sich dadurch verändern, da zum beispiel ein unternehmen, dass nach USGaap bilanziert und an der amerikanischen börse notiert ist, zum beispiel dem sarbones oxley act unterliegt und ein österreichische kleinunternehmen nicht.
also nur falls es dich interessiert!
danke für die schnell antwort!
lg
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