Hallo Jasmin!
Also, bei mir war es noch so, dass man im ersten Jahr des Studiums (WS und SS zusammen) insgesamt 15 Semesterstunden positiv absolvieren musste. Zum Nachweis reicht man dann den Studienerfolgsnachweis ein.
In Deinem Fall - wenn alles gut geht - hast Du dann 20 Semesterstunden - Du bist also schon drüber und brauchst nichts zurückzahlen. Aber unter www.stipendium.at kannst Du ganz genau nachsehen wie es funktioniert.
Danach musst Du nichts mehr einreichen bis Du den ersten Abschnitt fert hast. Also: Nach 4 + 1 Semester solltest Du Ihnen den ersten Abschnitt vorlegen. Kannst Du das nicht, musst Du nichts zurückzahlen, die Beihilfe setzt nur aus, bis Du wieder einen Antrag stellen kannst bzw. im zweiten Abschnitt bist.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
lg Stella1![]()
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