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Thema: Anrechnung Diplomarbeit nur bis 01.01.2011 möglich??

  1. #11
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    hab heute mit der sekretärin vom bank tel und die hat gemeint dass es nach dem 1. okt 2009 AUSNAHMSLOS keine wechselseitige anerkennung von DAs mehr geben wird...

    was stimmt denn nun? angeblich sollte man das hema auch noch vor dem 1. okt (alos morgen) abzeichnen lassen

  2. #12
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    Avatar von MadMaster2000
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    morgen...

    in der regierungsvorlage steht wie schon von mir geschrieben immer noch eine übergangsregelung bis 1.1.2011 drinnen.

    grüße

  3. #13
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    Ich bin mir nicht sicher, ob sich aus dem Paragraphen 85 idgF ein Recht auf Anerkennung ablesen lässt, da hier mit keinem Wort über Diplomarbeiten anderen Studien geschrieben wird.

    Und nun mach ich mich noch schnell unbeliebt. Ich finde diese Neuerung sehr gut (wenn auch mit den neuen Bacc Studien dann mehr oder weniger Gegenstandslos). Bisher konnte man an der SoWi ja mit keinem Mehraufwand 2 Titel kassieren. Dass das nicht Sinn und Zweck der Sache ist sollte ja wohl jedem einleuchten.

    Für diejenigen, die jetzt genau darum umfallen natürlich eine blöde Situation. Keine Frage.

  4. #14
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    Zitat Zitat von Kvasir Beitrag anzeigen
    Ich bin mir nicht sicher, ob sich aus dem Paragraphen 85 idgF ein Recht auf Anerkennung ablesen lässt, da hier mit keinem Wort über Diplomarbeiten anderen Studien geschrieben wird.
    Ich denke schon, dass man ein Recht auf Anerkennung hat: "...sind...anzuerkennen" ist für mich recht eindeutig. Ich verstehe nicht ganz, was du mit deinem Nachsatz meinst. Woher soll eine Diplomarbeit, die ich mir anerkennen lassen will, denn sonst kommen wenn nicht von einem anderem Studium?

  5. #15
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    Ok hier der gesamte Paragraph:

    § 85. Diplom- oder Masterarbeiten oder künstlerische Diplom- oder Masterarbeiten, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung positiv beurteilt wurden, sind von dem für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ auf Antrag anzuerkennen, wenn sie den Anforderungen einer Diplom- oder Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit entsprechen.

    Ich würde das so auslegen, dass du dir eine Diplomarbeit anerkennen lassen kannst, die du an einer anderen Uni geschrieben hast. Das muss aber nicht notwendigerweise heißen, dass sie dir auch eine Arbeit in einem anderen Fach anerkennen müssen. Z.B. eine Jus DA für BWL.
    Und schließlich ist nunmal VWL auch nicht das Gleiche wie BWL.

  6. #16
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    Zitat Zitat von Kvasir Beitrag anzeigen
    Ich würde das so auslegen, dass du dir eine Diplomarbeit anerkennen lassen kannst, die du an einer anderen Uni geschrieben hast. Das muss aber nicht notwendigerweise heißen, dass sie dir auch eine Arbeit in einem anderen Fach anerkennen müssen.
    Was soll das für einen Sinn machen, eine Diplomarbeit für ein und das selbe Fach an einer anderen Uni anerkennen zu lassen? Meines Wissens geht das praktisch gar nicht, weil sobald du ein Studium abgeschlossen hast (mit einer Diplomarbeit) kannst du dieses Studium in ganz Österreich nicht mehr inskribieren (meines Wissens nach).
    Der §85 mach meiner Meinung nach nur Sinn für die Anerkennung einer Diplomarbeit aus einem Fach für ein anderes Fach. Z.B. Könntest du dir ja eine DA aus dem Thema Wirtschaftsrecht für Jus und für BWL anerkennen lassen.
    Die Anerkennung einer DA auf einer ausländischen Uni macht natürlich durchaus Sinn für das gleiche Fach in Ö, aber darum geht es ja hier nicht.

  7. #17
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    Richtig - Im Grunde geht es hier darum, ob man ein Recht auf Anerkennung hat. Ich befürchte nunmal, dass aufgrund der Formulierung im Paragraphen, insbesondere aufgrund der Passage: "wenn sie den Anforderungen einer Diplom- oder Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit entsprechen.", es nicht möglich sein wird einen Anspruch geltend machen zu lassen, wenn sich der gute Herr Bank quer stellt.
    Wie schon gesagt wird ja auch keiner auf die Idee kommen, der Paragraph berechtige zur Anerkennung einer beliebigen DA für ein beliebiges Studium. Extremeres Beispiel: Biologie DA für BWL.
    Das hängt wohl vom Inhalt ab. Und ob der passt ist immer Auslegungssache. Und wenn der zuständige Prof. nicht anerkennen will, dann wird er es einfach negativ auslegen und du hast keine Handhabe.

  8. #18
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    Zitat Zitat von Kvasir Beitrag anzeigen
    Wie schon gesagt wird ja auch keiner auf die Idee kommen, der Paragraph berechtige zur Anerkennung einer beliebigen DA für ein beliebiges Studium. Extremeres Beispiel: Biologie DA für BWL.
    Das hängt wohl vom Inhalt ab. Und ob der passt ist immer Auslegungssache. Und wenn der zuständige Prof. nicht anerkennen will, dann wird er es einfach negativ auslegen und du hast keine Handhabe.
    Da stimme ich dir voll zu. Aber besonders im Bereich BWL, VWL, IWW, WiPäd und Wirtschaftsrecht gibt es doch viele Themen die mehrere Richtungen zumindest teilweise abdecken.
    Um ein Beispiel an den Haaren herbeizuziehen: DA mit Thema "Auswirkungen der aktuellen Krise auf das Management von Kleinbetrieben" (frei erfunden) hat starken VWL und BWL Bezug, je nachdem wie dann der tatsächliche Inhalt wäre.

    Was die Handhabe angeht: wenn der zuständige dir auf deinen Antrag hin einen negativen Bescheid ausstellt, kannst du ja immer noch Einspruch erheben, irgendwann geht die Entscheidung dann halt an eine höhere Ebene. Und die kann ja dann anders entscheiden oder auch nicht.

  9. #19
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    Anrechnung Diplomarbeit nur bis 01.01.2011 möglich??

    Hallo,

    ich wollte euch mal fragen ob ihr auch die Mail bezüglich der Anerkennung der Diplomarbeit erhalten habt. Wie interpretiert ihr das?? So wie ich das verstehe muss man also die Diplomarbeit bis spätestens 01.01.2011 fertig geschrieben haben?? Wisst ihr da genaueres?? (habe nämlich gerade mit dem 2.Abschnitt begonnen...)

    Hier nochmal der Auszug aus der Mail:

    Zitat: "Weiters hat es im August 2009 eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 gegeben (siehe Bundesgesetzblatt Nr.: BGBl. I Nr. 81/2009: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2009_I_81/BGBLA_2009_I_81.html)!
    Eine wesentliche Neuerung dabei ist, dass die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten ab dem 01.01.2011 nicht mehr möglich sein wird! D.h. aber, dass bis zum 01.01.2011 Anträge zur Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten noch gestellt werden können (wir haben hier also eine relativ lange Übergangsfrist!). Sobald der Antrag gestellt wird, muss die positive Beurteilung der Arbeit natürlich schon vorliegen".

  10. #20
    Experte Bewertungspunkte: 38
    Avatar von fa11out
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    hallo,
    ich hab so eine Mail nicht beokmmen. Wer scheint als Absender der Email auf?

    Aus meiner Sicht kann das gar nicht gehen, denn wieso sollten da Masterarbeiten und Diplomarbeiten nicht mehr anerkannt werden? Vorallem da es sich ja nicht auf auslaufende Studienrichtungen bezieht
    Hab das Bundesgesetzblatt jetzt mal schnell überflogen und auch da kann ich auf die Schnelle nirgends herrauslesen, dass das so wäre

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