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Thema: Anrechnung Diplomarbeit nur bis 01.01.2011 möglich??

  1. #31
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    hey,

    könnt jemand mal das ganze mail posten? würds auch gern mal lesen

    ich finds ja ok, wenn ma die ganzen anerkennungssachen einschränken möchte, aber so krass jegliche anerkennung zu verbieten - da bin i nicht dafür. frag mich wirklich wie das auch genau gehen soll, weil dann muss man wirklich, wenn man zb wipäd und iww macht, 2 versch. vertiefungen der sbwl machen, weil man kann ja wohl kaum in einer spezialisierung 2 diplomarbeiten schreiben oder??

    lg

  2. #32
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    Wenn Wipäd und IWW so ident sind, dass man nicht mal 2 Diplomarbeiten schreiben kann, wieso studierst du dann überhaupt beides und nicht nur eines?

    Du könntest in Wipäd z.B. eine pädagogische Arbeit schreiben, was für einen Lehrer nicht schlecht wäre, wenn er sich mit soetwas auch befasst, oder?

    Dann könntest du in IWW eine fachbezogene Arbeit schreiben und könntest dann das SBWL in Wipäd anrechnen lassen, wenn du schon der Meinung bist ein einziges SBWL reicht. Oder du machst doch ein zweites SBWL, was vielleicht auch nicht schadet.

    In einem Doppelstudium sehe ich dann Sinn, wenn man unterschiedliche Sachen macht und sich nicht alles anrechnen lässt

  3. #33
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    Avatar von Tiny88
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    Ich studier gar nicht beides
    war nur angenommen, mann könnte auch bwl/iww nehmen. wollte nur ausdrücken, dass das anrechnen zwar beschränkt werden sollte, aber dass ich bei so ähnlichen studien wie auch bwl/iww den sinn nicht verstehe, wenn man da die anrechnung verbietet.

    lg

  4. #34
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    Avatar von MadMaster2000
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    hi leute,

    also das email haben alle vwl und bwl studenten (c140 und c151) bekommen.
    ich nehm mal an nur die, die sich für den newsletter angemeldet haben.

    Hallo liebe Diplomstudenten/innen,

    Umstellungsfrist

    Wir möchten euch alle noch daran erinnern, dass die First für die Diplomstudien VWL und BWL langsam zu Ende geht.
    Bitte beachtet eure Frist (siehe Studienblatt) und schließt euren Abschnitt bzw.
    Studium rechtzeitig ab ansonsten werdet ihr automatisch ins Bachelorstudium WiWi umgestellt.

    ACHTUNG: WS 09/10 ist das letzte Semester für den 1. Abschnitt!!!

    Die Fristen bedeuten:

    - Anfang SS bedeutet ihr müsst bis zum 30.04 fertig sein
    - Anfang WS bedeutet ihr müsst bis zum 30.11 fertig sein

    UG Novelle

    Weiters hat es im August 2009 eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 gegeben (siehe Bundesgesetzblatt Nr.: BGBl. I Nr. 81/2009:
    http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/B...2009_I_81.html)!
    Eine wesentliche Neuerung dabei ist, dass die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten ab dem 01.01.2011 nicht mehr möglich sein wird! D.h. aber, dass bis zum 01.01.2011 Anträge zur Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten noch gestellt werden können (wir haben hier also eine relativ lange Übergangsfrist!). Sobald der Antrag gestellt wird, muss die positive Beurteilung der Arbeit natürlich schon vorliegen.

    Aus: BGBl. I Nr. 81/2009
    § 143 (19) Auf Anträge auf Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten bzw.
    künstlerische Diplom- und Masterarbeiten, die vor dem 1. Jänner 2011 gestellt wurden, ist § 85 in der Fassung des Tages vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2009 weiterhin anzuwenden.

    Eure FStV Sowi

  5. #35
    Senior Member Bewertungspunkte: 28

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    Zitat Zitat von Tiny88 Beitrag anzeigen
    Ich studier gar nicht beides
    war nur angenommen, mann könnte auch bwl/iww nehmen. wollte nur ausdrücken, dass das anrechnen zwar beschränkt werden sollte, aber dass ich bei so ähnlichen studien wie auch bwl/iww den sinn nicht verstehe, wenn man da die anrechnung verbietet.

    lg
    2 Studien = 2 Diplomarbeiten. Das ist doch das Mindeste. Man spart sich doch durch die vielen Anrechnungen schon 90% der Arbeit für das Zweitstudium. Da darf man eine eigene Abschlussarbeit (und Prüfung) schon erwarten ...

  6. #36
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    Zitat Zitat von Kvasir Beitrag anzeigen
    2 Studien = 2 Diplomarbeiten. Das ist doch das Mindeste. Man spart sich doch durch die vielen Anrechnungen schon 90% der Arbeit für das Zweitstudium. Da darf man eine eigene Abschlussarbeit (und Prüfung) schon erwarten ...
    Seh ich genauso. Diese ganzen MMag. mit IWW/BWL BWL/VWL etc. sind doch lächerlich.

  7. #37
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    kurse?

    kurse kann man sich aber hoffentlich auch danach noch anrechnen lassen oder?

  8. #38
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    Avatar von aaaa
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    Also das WS 09/10 ist das letzte Sem., wo noch Kurse für BWL und VWL 1Abschnitt angeboten werden, wer danach mit dem ersten Abschnitt noch nicht fertig ist, wird in den Bachelor WiWi überführt.

    Beim zweiten Abschnitt kommt es drauf an, seit wann du drin bist. Wenn bei der Bachelor Einführung schon im zweiten Abschnitt warst, gilt dasselbe wie für den ersten Abschnitt wer bis 30.4 nicht alles unter Dach und Fach hat wird in den Bachelor überführt.
    Wenn bei der Einführung noch nicht im Zweiten warst, musst von dem Sem. weg wo drin warst in 5 Sems (minstudienzeit + toleranzsem) rechnen, um fertig zu werden.

    Auf deinem Studienblatt findest den genauen Zeitpunkt bis wann du abgeschlossen haben musst.

    Drum ist dass mit dem anrechnen entscheident, weil du den Bescheid für die erste oder zweite Dipomprüfung schon haben musst, falls die Fristen bei dir schalgend werden. Sonst danach anrechnen kannste es ziemlich sicher, aber dann halt als Bachelorkurs im Bachelor
    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber die zweite Maus kriegt den Käse. Und wer Loch und Falle kontrolliert kriegt beides!

  9. #39
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    Avatar von csaf4910
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    Also mal ne frage... Alle reden hier von 2011... Was ist mit den Studenten die den 1.abschnitt erst dieses Semester fertig haben??? Die dürfen wohl auch 4 bzw 6 semster zeit haben... Oder? Das wäre dann wohl 2 1/2 Jahre... Bei mir steht in der Studienzeitbestätigung auf Lfu, ich muss bis 2012 beginn des sommersemster mein BWL Diplomstudium abgeschlossen haben... muss ich die Diplomarbeit aber schon 2011 fertig haben? Bedeutet das dass ich 2011 die Diplomarbeit feritg haben muss, aber ich noch offene kurse haben darf??? Versteh das ganze nicht... danke für eure Rückmeldungen...

  10. #40
    Golden Member Bewertungspunkte: 73
    Avatar von aaaa
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    Du hast ab dem Eintritt in den zweiten Abschnitt 5 Semester (4min + 1 tolrenanzsem) Zeit dein Studium im alten Studienplan fertig zu machen.
    Innerhalb dieser 5 sem musst du alles ablegen und fertig machen. Wann du die Dipel schreibst ist egal, einfach innerhalb dieser 5 sem. alles fertig machen.

    Da Leute an unterschiedlichen Zeitpunkten ihres Studiums standen als umgestellt wurde, gelten für alle unterschhiedliche Regeln.

    Hier im Thread ging es jetzt auch hauptsächlich darum, bis wann eine geschriebene Dipel für zwei Studien das BWL Studium und das VWL Studium anrechenbar ist. Was für dich aber eh nicht wichtig ist.

    lg
    aaa
    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber die zweite Maus kriegt den Käse. Und wer Loch und Falle kontrolliert kriegt beides!

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