Danke schon mal soweit! Das ist eben für mich die Frage, sollen wir bei Aufgabe 1 dann einfach nur 500 reinschreiben, oder auch "auszuweisen im Anlagevermögen" oder ob es auch in GuV oder CFS auszuweisen ist - wenn man nur die Zahl reinschreiben soll ist das ja eine recht angenehme Sache!
Bzw. zu erstens - Also die Anschaffungskosten waren ja 500 - der Marktwert ist gestiegen auf 600 - nun ist es doch so, dass ich die Wertsteigerung nicht ausweisen darf --> somit muss ich doch 0 eintragen. Warum sollte ich 500 reinschreiben - es ist ja nicht gesagt, dass das Grundstück in diesem Geschäftsjahr angeschafft wurde - oder muss ich davon ausgehen?
Selbe Frage stellt sich mir bei 2.: Es steht doch niergends, dass die Wertpapiere in diesem Geschäftsjahr angeschaft wurden, wodurch ich davon ausgehe, dass sie schon ausgewiesen wurden und ich nun nur eine Wertbereinigung von -20 (von 100 auf 80) vorzunehmen habe.
"Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil man einer ist!"
Okay,
dann kann ich die Frage ja zurück nehmen - finde die Aufgabe aber trotzdem etwas unglücklich gestellt!
thx
"Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil man einer ist!"
Also ich glaube:
Frage: In welchem Bereich des Cashflow-Statements wird der folgende Geschäftsfall ausgewiesen: Umsatzeinzahlung.
Operativer Cashflow = jene Zahlungen, die durch laufende Geschäftstätigkeiten bedingt sind.
Investitionscashflow = Investitionen, über welche die zukünftigen operative Cashflows erwirtschaftet werden sollen.
Finanzierungscashflow =dienen unter anderem der Finanzierung von Investitionen.
Da es sich hier um eine Einzahlung durch einen erwirtschafteten Umsatz handelt und nicht um eine Investition oder Finanzierung - wäre ich für Operativer Cashflow.
"Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil man einer ist!"
da schließe ich mich dir an...
Wisst ihr wo die Klausur morgen stattfindet?
LG
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