Zum 3. Punkt: Ja, du musst auch im Zweitstudium in der Mindestdauer + Toleranzsemester bleiben!
Mit den anderen Sachen kenne ich mich hier leider nicht so gut aus, aber da meldet sich sicherlich noch jemand anderes
lg
Hallo, ich möchte ev. ein Zweitstudium anfangen, weiß aber nicht wen ich aller diese Entscheidung bekannt geben muss.
Also die Fragen:
- Wen muss ich aller mitteilen, dass ich zusätzlich noch ein Zweitstudium beginne (Stipendiumstelle? Finanzamt? ...)
- Und wenn müsste ich mitteilen, wenn ich dieses vorzeitig wieder beende? (den gleichen Stellen?)
- Und wie sieht es mit der Dauer aus: Muss ich auch im Zweitstudium innerhalb der Mindestdauer + Toleranzsemester bleiben, damit ich die Studienförderung nicht verliere? Und mus sich auch im Zweitstudium jedes Semester eine gewisse Anzahl an Semesterstunden machen, damit ich die Familienbeihilfe nicht verliere?
Vielleicht weiß jemand etwas genaueres, bitte danke.
Mfg, Santacruzz
Zum 3. Punkt: Ja, du musst auch im Zweitstudium in der Mindestdauer + Toleranzsemester bleiben!
Mit den anderen Sachen kenne ich mich hier leider nicht so gut aus, aber da meldet sich sicherlich noch jemand anderes
lg
Ja aber doch nur, damit man die Studiengebühr nicht zahlen muss!
Meines Wissens kannst du soviele Zweitstudien haben wie du willst, das ist für Studien- bzw. Familienbeihilfe egal. Relevant ist nur, wie schnell du mit deinem Hauptstudium bist. Nur wenn du das Hauptstudium später wechseln willst sind bestimmte Fristen einzuhalten (da darfst du vorher max. 3 Semester studiert haben und man darf soviel ich weiß insg. nur 3 mal was neues anfangen).
Zweitstudium ist für die Studienbeihilfe vollkommen irrelevant, ebenso für die Familienbeihilfe, musst bei niemanden melden wenn du eines anfängst oder beendest.
Lesezeichen