Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Fakultätsstudienleiterin und der Fakultätsstudienleiter wurde dieses Mail an alle Studierenden des Diplomstudiums Wirtschaftsrecht C 115 gesandt.
Wir bitten um Beachtung desselbigen.
Innsbruck, am 19.11.2009
Prüfungsmodus für Wirtschaftsjuristen
Sehr geehrte Studierende!
Mit diesem Schreiben dürfen wir Ihnen die Prüfungsmodalitäten für WirtschaftsjuristenIn¬nen ab dem Wintersemester 2009/2010 übermitteln, die folgendermaßen lauten:
1. Für alle Studierenden, die keine Teilleistungen aus den alten Semestern mitbringen, gilt die neue Prüfungsordnung Wirtschaftsrecht (siehe Mitteilungsblatt
http://www.uibk.ac.at/service/c101/m...66/mitteil.pdf) nach dem Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften - Management and Economics. Dies bedeutet, dass ein Proseminar (PS) und die Gesamtprüfung positiv zu bestehen ist.
2. Diejenigen Studierenden, die eine Vorlesungsprüfung aus früheren Semestern mitbrin-gen, brauchen nur noch das PS positiv bestehen und erhalten dann die Note für das Modul.
3. Diejenigen, die ein positives PS-Zeugnis mitbringen, brauchen nur noch die Ge¬samtprü-fung mitschreiben.
In keinem Fall ist es notwendig, eine Vorlesungsprüfung abzulegen; daher ist auch keine Zwi-schenprüfung abzulegen.
Wir hoffen damit die offenen Punkte geklärt zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ao. Univ.-Prof. Dr. Kerstin Fink eh
Fakultätsstudienleiterin der
Fakultät für Betriebswirtschaft
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Markl eh
Fakultätsstudienleiter der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Ao. Univ.-Prof. Dr. Gottfried Tappeiner eh
Fakultätsstudienleiter der
Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik
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