Okay, soweit alles verstanden! Danke!
Das einzige was noch unklar ist:
Studierende die
entsprechend der Anmeldung eine VO Prüfung(VU-Prüfung) brauchen, müssen sich
mit uns bis spätestens 13.11.2009 in Verbindung setzen.
Was ist damit denn gemeint? Was soll nun hier die VU Prüfung? Da ist doch eh alles klar... ...also ich finde das sehr verwirrend!
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