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Thema: Frist für Dipl Arbeit SS2010

  1. #1
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    Frist für Dipl Arbeit SS2010

    Hallo
    Meine Frist für die Diplomarbeit ist Beginn SS2010.
    Gilt hier der 1.3 oder welches Datum ist gültig.
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten das Datum hinauszuschieben?

  2. #2
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Siehe auch http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=27566, auch wenn es da um die Einreichung des 1. Abschnitts geht.
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  3. #3
    Senior Member Bewertungspunkte: 9
    Avatar von csae8815
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    danke matthias für den link,

    hab ich das jetzt dann richtig raus gelesen, dass wir bis zum 30.04.2010 zeit haben? Gehts da jetzt um das Datum der Einreichtung der DA?


    Danke, falls da jemand was genaueres weiß...

  4. #4
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    Avatar von volkswirt
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    Wo steht diese Frist für die Einreichung der Diplomarbeit?

    MfG
    Alle Angaben sind ohne Gewehr und Pistole!

  5. #5
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    Avatar von sax001
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    Ich nehme an, du bist in einem auslaufenden Studiengang?

    Bei mir steht zum Beispiel im Studienblatt
    Sie werden dem neuen Curriculum unterstellt, falls Sie den 2. Studienabschnitt nicht vor
    Beginn Sommersemester 2011 abschließen.
    Ich denke, dass bis zum jeweiligen Stichtag alle Prüfungen + DA abgelegt sein müssen

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 73
    Avatar von aaaa
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    Ja stimmt, bis zu dem Termin muss alles abgeschlossen und eingereicht sein. Der Termin ist immer die jeweilige Nachzahlungsfrist für den Studienbeitrag vom Folgesemester soviel ich weiß. (kann das wer bestätigen?)
    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber die zweite Maus kriegt den Käse. Und wer Loch und Falle kontrolliert kriegt beides!

  7. #7
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von aaaa Beitrag anzeigen
    Der Termin ist immer die jeweilige Nachzahlungsfrist für den Studienbeitrag vom Folgesemester soviel ich weiß. (kann das wer bestätigen?)
    Laut http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=27566, Beitrag Nr. 5 soll das stimmen. Das geht zwar um die Einreichung des 1. Abschnitts, aber da wird es wohl keine Unterschiede geben.
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  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 12
    Avatar von sax001
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    wo ich mir nicht sicher bin, ob zu diesem zeitpunkt alles abgeschlossen sein muss, oder ob das schon mit der einreichung der diplomarbeit (insofern das die letzte zu erbringende prüfungsleistung ist - ansonsten gilt ja der letzte prüfungstermin) gilt, oder erst, wenn das alles im lfu steht.

  9. #9
    Golden Member Bewertungspunkte: 73
    Avatar von aaaa
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    Ok, ja wird mit dem Abschluss des ersten und zweiten Abschnitt gleich sein. Und ja es muss alles abgeschlossen und eingereicht sein. (inkl. fertige dipel)
    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber die zweite Maus kriegt den Käse. Und wer Loch und Falle kontrolliert kriegt beides!

  10. #10
    Senior Member Bewertungspunkte: 9
    Avatar von csae8815
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    Zitat Zitat von aaaa Beitrag anzeigen
    Ok, ja wird mit dem Abschluss des ersten und zweiten Abschnitt gleich sein. Und ja es muss alles abgeschlossen und eingereicht sein. (inkl. fertige dipel)
    reicht DA eingereicht, oder muss das Prüfungsamt bisdahin die DA "durch" haben und im LFU online Absolvent stehen???

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