
Zitat von
Anki
@Brasil
rechenlegungspflichtig kann es ja nicht sein, weil es nicht dazu verpflichtet ist. Aber einige Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften abh. vom Umsatz) haben ein Wahlrecht. Sie können sich also entscheiden, ob sie freiwillig Bücher führen oder nicht.
Bei der Pauschalierung hab ich mir nur die Grenzen (6% - max. 13.200€ bzw. 12% max. 26.400€) gemerkt und dass es halt die Möglichkeit gibt eine Pauschale für die Betriebsausgaben anzusetzen, die dann eben die 6/12% vom Umsatz ausmacht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
lg
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