
Zitat von
Brasil26
Also von 24000 die UGB Afa berechnen, das sind 24000/6 = 4000 Euro aber pro Jahr also es ist nur eine Halb-Jahres-Abschreibung deshalb durch 2 oder durch 12 mal 6 ist ja gleich.
Der Gewinn laut UGB soll 60.000 € sein, also -2000 euro Afa und + 500 € MWR= 58500 €
UGB: 24000/6= 4000 pro Jahr -> 2000/ Halbjahr
STR: 24000/8= 3000 pro Jahr -> 1500/ Halbjahr
Unterschied für MWR = 500 Euro
Habe ich das so richtig erklärt?
@DUDU51: ich wüsste nicht, dass wir die Bewertungsverfahren besprochen haben. und die Folie zur steuerlichen Gewinnermittlung haben wir glaube ich nicht gemacht, aber Gewinnermittlung ist ja praktisch das mit der MWR...
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