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Thema: FP Steuermanagement ABWL Februar 2010

  1. #11
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    Avatar von chris86
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    im sekretariat gibts die noten übrigens schon... nur noch nirgends online!

    mfg

  2. #12
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    Avatar von csag4842
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    Hi Leute!

    Ich sitz hier grad an den alten FPs, und hätte eine Frage:

    Im PS Partl haben wir bei den Rechnungen zur Abgabenbelastung die BMSVG immer zu den Lohnnebenkosten (KommSt, DB,DZ, BSVG) gerechnet.

    Jetzt hab ich ein paar Lösungen zu Fachprüfungen vom Pummerer bekommen, und dort wurde Sie immer nach dem Abzug der GSVG (KV,PV,UV) noch abgezogen.

    Kann vielleicht wer Licht ins Dunkel bringen? Evtl mit Bsp, damit ichs nachvollziehen kann...

    Thx
    the snowtree

  3. #13
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von csag4842 Beitrag anzeigen
    Hi Leute!

    Ich sitz hier grad an den alten FPs, und hätte eine Frage:

    Im PS Partl haben wir bei den Rechnungen zur Abgabenbelastung die BMSVG immer zu den Lohnnebenkosten (KommSt, DB,DZ, BSVG) gerechnet.

    Jetzt hab ich ein paar Lösungen zu Fachprüfungen vom Pummerer bekommen, und dort wurde Sie immer nach dem Abzug der GSVG (KV,PV,UV) noch abgezogen.

    Kann vielleicht wer Licht ins Dunkel bringen? Evtl mit Bsp, damit ichs nachvollziehen kann...

    Thx
    genau darüber haben wir auch in der Zusatzstunde diskutiert. Die BMSVG wie wir sie beim Partl besprochen haben war anscheinend falsch, d.h. sie wird auch noch bei GSVG abgezogen

  4. #14
    Senior Member Bewertungspunkte: 15

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    Hallo!

    Könnte mir jemand erklären wie das mit dem Übergangsgewinn funktioniert?
    Wenn jemand nach §4.3 Gewinn ermittelt und folgende Umsätze und forderungen ( in Tausend) hat:
    jahr Umsatz Forderung
    08 300 100
    09 420 250
    10 500 280
    11 500 350
    12 300 450

    ab wann beginnt die rechnungslegungspflicht und wie hoch ist der Übergangsgewinn?

    dankeschön!

  5. #15
    Golden Member Bewertungspunkte: 26

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    rechnungslegungspflicht musst du halt erklären nach welchem recht du vorgehst. Glaub da hat sich nämlich bei den umsatz-grenzen was geändert. 2009 wars glaub ich noch so:

    > 600.000 umsatz -> im folgejahr bist rechnungslegungspflicht
    2 auf einander folgende jahre > 400.000 umsatz. Dann hast 1 jahr zeit für den übergang und bist dann im 4. jahr rechnungslegungspflichtig.

    fallout -> war auch in der zusatzstunde kann aber grad meine unterlagen dazu nicht finden. Das heißt also ich lass die bmsvg einfach bei lnk weg und zieh sie als 4. posten beim gsvg (asvg?) ab?

  6. #16
    Senior Member Bewertungspunkte: 15

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    Das mit den Umsatzgrenzen ist mir klar... aber was muss ich mit den forderungen machen?
    Wenn ich die gar nicht berücksichtige wär ich ja nie rechnungslegungspflichtig?
    Und ich kann ich einfach nicht mehr erinnern wie er das in der zustatzstunde gemacht hat...

    Lg m

  7. #17
    Golden Member Bewertungspunkte: 26

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    finde es leider gerade auch nicht.
    Was mich einmal interessieren würde wäre ein lösungsweg zu:

    klausur 30.9.2006

    2) besteuerung und einzelunternehmen
    4) begünstigte besteuerung nicht entnommener gewinne..

    Find die 2 aufgaben relativ schwer...

    Beim finanzplan bin ich mir ebenfalls unsicher.

    Ich frage mich nur warum wir uns das alles aus den fingern saugen müssen...

  8. #18
    Golden Member Bewertungspunkte: 26

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    @igl88 hab meine Unterlagen gefunden:

    Soweit ich das jetzt verstehe:

    2008 < 400.000
    2009 und 10 drüber...
    Das heißt wir müssen uns 2011 anschauen ->
    Wir haben forderungen aus ll -> das heißt uns schuldet jemand geld. Nach zufluss-abfluss nicht relevant aber nach bilanzierung schon.
    Das heißt das 350.000 übergangsgewinn gebildet werden muss der sofort versteuert wird.

    vielleicht kann das jemand bestätigen der ebenfalls in der zusatzstunde war.

    Und bitte um der Klarheit willen:

    Kann jemand das 1. bsp einmal komplett richtig hier posten. Bin nach ps-partl sehr verwirrt was bmsvg und betriebsausgabenpauschale anbelangt.

    lg

  9. #19
    Member Bewertungspunkte: 1

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    Hey, ich wollte fragen ob vielleicht irgendjemand Lösungen, zu den Fp's hat die im e-campus unter Zusatzstunde drinnen sind, hat. Ich habe leider überhaupt keinen plan...und wäre Dankbar für jede Antwort!

    lg
    makai

  10. #20
    Member Bewertungspunkte: 26
    Avatar von DaMan
    Registriert seit
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    99
    Zitat Zitat von Mätti Beitrag anzeigen
    zu a) Gewinnermittlung nach §4.3: Die Forderungen bzw. Veränderungen der Forderungen zum Vorjahr müssen hinzugerechnet werden, Verbindlichkeiten deto - nur eben abgezogen... Es kommt nämlich immer darauf an, ob der Umsatz nach Zuflussprinzip in der Angabe steht oder eben, wie in diesem Beispiel nicht nach dem Zuflussprinzip - d.h. nach dem ZP sind die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht im Umsatz enthalten...

    2009: 450000-150000-12500 (ich habe angenommen, dass auf vier Jahre abgeschrieben wird, also 50000/4)-100000+25000=212500
    2010: 300-150-12,5-150 (250-100)+10 (35-25) = 132500
    2011: 62500
    2012: -87500

    Est = 96485+56485+21485+0 = 174455

    zu b) Gewinnermittlung nach §5: habe die Gewinne ohne Forderungen und Verbindlichkeiten berechnet, da diese bereits in dem Umsatz enthalten sind!
    2009: 450-150-12,5=287500
    selbe in grün für anderen Jahre
    Est = 133985+58985+46485 = 239455

    müsste so passen...

    greetz

    Warum sind in dem Umsätzen die Verbindlichkeiten enthalten???

    lg
    Real Eyes, Realize, Real Lies

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