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Thema: FP Steuermanagement ABWL Februar 2010

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von chris86
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    FP Steuermanagement ABWL Februar 2010

    hallo,

    hatt vielleicht jemand von euch die FaPrü vom Prof. Pircher letztes semester im Juli oder September geschrieben?!
    ich schreibe sie jetzt im dezember und wollte fragen was ihr so gelernt habt?!
    reichen die zwei skripten (steuerrecht I und II) und alte FaPrü-rechenbeispiele?

    danke,
    lg christian

  2. #2
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    Avatar von fa11out
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    würde ich auch gerne wissen. vor allem in welchen detailgrad der stoff von prof. pircher zu lernen ist
    Geändert von fa11out (03.12.2009 um 13:50 Uhr)

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von chris86
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    angeblich ist das wichtigste die alten FaPrü Bsp. vom Pummerer (e-campus)...

    hat irgendjemand diese Bsp´s gerechtet ?!?!(eigentlich wiederholen sich die bsp. dauernd--> Rechtsformvergleich, Gewinnermittlung, Wechsel Gewinnermittlung, Sozialversicherung, Finale Unternehmensbesteuerung, Unternehmensgründung)

    oder kann jemand Ergebnisse posten?!?!

    danke

  4. #4
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von chris86
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    hallo,
    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? steh im moment gerade bei den beispielen zum wechsel der gewinnermittlungsart auf der leitung! (Zusatzstunde pummerer bsp´s 6, 13, 14)!!


    ´09 ´10 ´11 ´12 ´13
    300 620 300 500 500 Umsatz (nach Zuflussprinzip)
    100 250 280 350 450 Forderungen aus L
    150 150 200 200 180 Aufwand gesamt

    a) Erläutern sie , welche Anforderungen sich auf basis dieser Planung hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung in den jeweiligen jahre ergeben.

    b) ermitteln sie die summer der Einkommenssteuerzahlungen in den jahren 2009 bis 2013

    c) ermitteln sie die summer der Einkommenssteuerzahlungen in den jahren 2009 bis 2013, wenn von beginn an eine freiwillige buchführung umgesetzt wird!



    hab nämlich schon probleme was z.b die steuerbemessungsgrundlage für 2012 wäre?!
    als 4.3 ermittler 500-200=300 ?! (Forderungen werden nicht berücksichtigt?!)
    als 4.1 ermittler ?!

    danke

  5. #5
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    Zitat Zitat von chris86 Beitrag anzeigen
    hallo,
    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? steh im moment gerade bei den beispielen zum wechsel der gewinnermittlungsart auf der leitung! (Zusatzstunde pummerer bsp´s 6, 13, 14)!!


    ´09 ´10 ´11 ´12 ´13
    300 620 300 500 500 Umsatz (nach Zuflussprinzip)
    100 250 280 350 450 Forderungen aus L
    150 150 200 200 180 Aufwand gesamt

    a) Erläutern sie , welche Anforderungen sich auf basis dieser Planung hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung in den jeweiligen jahre ergeben.

    b) ermitteln sie die summer der Einkommenssteuerzahlungen in den jahren 2009 bis 2013

    c) ermitteln sie die summer der Einkommenssteuerzahlungen in den jahren 2009 bis 2013, wenn von beginn an eine freiwillige buchführung umgesetzt wird!



    hab nämlich schon probleme was z.b die steuerbemessungsgrundlage für 2012 wäre?!
    als 4.3 ermittler 500-200=300 ?! (Forderungen werden nicht berücksichtigt?!)
    als 4.1 ermittler ?!

    danke
    Hallo Chris,

    zu a) Nach einmaliger Überschreitung der Umsatzgrenze von 600000 ist das Unternehmen verpflichtet im darauffolgendem Jahr einen Betriebsvermögensvergleich bzw. nach P. 5 die Gewinnermittlung durchzuführen -> ab 2011 Buchführung

    zu b) da 2009 und 2010 - Gewinnermittlung nach P. 4.3 (E/A Rechner - Zufluss - Abfluss Prinzip) dürfen die Forderungen nicht hinzugerechnet werden (da Umsatz nach ZP). 2011 muss der Übergangsgewinn von 250 + Veränderung Forderungen (280-250) zum Gewinn hinzugerechnet werden. D.h. 300+250+30-200 = 380. Ab 2011 werden die Forderungen zum vorl. Gewinn hinzugerechnet... Aber Achtung, die Veränderungen zum Vorjahr der Forderungen und nicht komplette Forderungen - sonst werden die Forderungen ja jedes Jahr doppelt versteuert...

    zu c) Da P. 4.1 Gewinnermittler müssen die Forderungen zum Gewinn hinzugerechnet werden (Gewinn wird schließlich über Bilanz ermittelt - Realisationsprinzip) - d.h. Umsatz + Forderungen (Veränderung zum Vorjahr) - Aufwand = Gewinn


    cheers
    Geändert von Mätti (18.12.2009 um 13:07 Uhr)

  6. #6
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    Avatar von chris86
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    danke!! und wie würdest du dieses bsp lösen?

    Bisher wird der gewinn eines EU gemäß §5 ermittelt. zukünftig werden die nachfolgenden Umsätze gemäß realisationsprinzip geplant:

    ´09 ´10 ´11 ´12
    450 300 200 200 Umsatz
    100 250 280 350 Forderungen aus Leistung(inkl. Ust)
    25´ 35´ 15´ 10´ Verbindlichkeit aus Lieferung(inkl. Ust)
    150 150 75 200 Aufwand gesamt

    das betriebsgebäude aht einen buchwert von 50.000. der verkehrswert ist 250.000.
    das grundstück, auf dem das gebäude steht, wird langsfristig gepachtet.

    a) ermitteln sie steuerbemessungsgrundlage, wenn keine freiwillige buchführung erfolgt und berechnen sie die gesamte steuerbelastung für 09-12.
    b) ermittlen sie steuerbemessungsgrundlage 09-12, wenn nach einer verpflichtenden eine freiwillige buchführung vorgenommen wird!

    danke

  7. #7
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    Zitat Zitat von chris86 Beitrag anzeigen
    danke!! und wie würdest du dieses bsp lösen?

    Bisher wird der gewinn eines EU gemäß §5 ermittelt. zukünftig werden die nachfolgenden Umsätze gemäß realisationsprinzip geplant:

    ´09 ´10 ´11 ´12
    450 300 200 200 Umsatz
    100 250 280 350 Forderungen aus Leistung(inkl. Ust)
    25´ 35´ 15´ 10´ Verbindlichkeit aus Lieferung(inkl. Ust)
    150 150 75 200 Aufwand gesamt

    das betriebsgebäude aht einen buchwert von 50.000. der verkehrswert ist 250.000.
    das grundstück, auf dem das gebäude steht, wird langsfristig gepachtet.

    a) ermitteln sie steuerbemessungsgrundlage, wenn keine freiwillige buchführung erfolgt und berechnen sie die gesamte steuerbelastung für 09-12.
    b) ermittlen sie steuerbemessungsgrundlage 09-12, wenn nach einer verpflichtenden eine freiwillige buchführung vorgenommen wird!

    danke
    zu a) Gewinnermittlung nach §4.3: Die Forderungen bzw. Veränderungen der Forderungen zum Vorjahr müssen hinzugerechnet werden, Verbindlichkeiten deto - nur eben abgezogen... Es kommt nämlich immer darauf an, ob der Umsatz nach Zuflussprinzip in der Angabe steht oder eben, wie in diesem Beispiel nicht nach dem Zuflussprinzip - d.h. nach dem ZP sind die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht im Umsatz enthalten...

    2009: 450000-150000-12500 (ich habe angenommen, dass auf vier Jahre abgeschrieben wird, also 50000/4)-100000+25000=212500
    2010: 300-150-12,5-150 (250-100)+10 (35-25) = 132500
    2011: 62500
    2012: -87500

    Est = 96485+56485+21485+0 = 174455

    zu b) Gewinnermittlung nach §5: habe die Gewinne ohne Forderungen und Verbindlichkeiten berechnet, da diese bereits in dem Umsatz enthalten sind!
    2009: 450-150-12,5=287500
    selbe in grün für anderen Jahre
    Est = 133985+58985+46485 = 239455

    müsste so passen...

    greetz

  8. #8
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    Avatar von chris86
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    danke, aber bei punkt a) für 2010 blick i nit ganz durch? würd da dann auf ein anderes ergebnis kommen (irgendwas negatives so -2500 oder so)....

    b) check i, danke...

  9. #9
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    Avatar von chris86
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    hallo!

    weiß jemand wann und wo die ergebnisse veröffentlicht werden?

    schöne ferien,
    lg chris

  10. #10
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    http://www.pummerer.at/

    Hier müssten die Ergebnisse veröffentlicht werden...

    greetz

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