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Thema: Steuermanagement PS Kirchmair

  1. #11
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    Hallo!

    Kann mir bitte jemand erklären wie man die Sonderausgaben ausrechnet?
    Danke im voraus!

    lg

  2. #12
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    Avatar von TaoBaiBai
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    gibt es eig irgendwo eine altklausur?
    oder wie wird die klausur in etwa ausschauen? kommen theorie fragen dran? oder nur rechenaufgaben?
    und gibt es eig irgendwo die ergebnisse der ersten klausur?

  3. #13
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    hy,

    es kommen offene fragen und rechenbeispiele. ob es alte klausuren gibt weiss ich nicht. und die ergebnisse sind im e- campus unter kursunterlagen müsste es sein.

    lg

  4. #14
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    Avatar von TaoBaiBai
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    Danke

    könnte mir vlt auch wer die aufgabe 7b) teil 1 erklären?
    kann meine aufzeichnungen irgendwie nicht mehr nachvollziehen.

    SA +50.000
    Gew.1 +10.000
    Gew.2 - 5.000
    Gew +5.000

    Vuv +8.000
    Summe 63.000

    hiervon zieh ich nun 15.000 ab? warum? wo kommen die her? oder hab ich da was falsch aufgeschrieben? Was dann ein Einkomen von 48.000 ergeben würde. und am schluss wenn die steuer berechnet ist zieh ich nochmal 889 AVAB ab. wo kommen die denn her?

  5. #15
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    die -15000 sind der Verlustvortrag aus der Aufgabe 7a) (7a-Jahr 2009, 7b-Jahr 2010).

    Und der AVAB kommt aus der Angabe: 'Alleinverdienerin,...'.

  6. #16
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    Zitat Zitat von csaf3532 Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Kann mir bitte jemand erklären wie man die Sonderausgaben ausrechnet?
    Danke im voraus!

    lg
    lt. Mitschrift (ohne Gewähr):

    Sonderausgaben:


    a) Topfsonderausgaben (max. 2.920,-)
    • Kranken-/ Unfall-/ Lebensversicherung
    • Anschaffung junger Aktien
    • Wohnraumsanierung
    b) uneingeschränkte SA
    • z.B. Zukauf von Pensionszeiten
    Und die Hinzurechnung erfolgt anschließend an den Verlustausgleich bei dem du dann ein max. ein Viertel von den TopfSA (lt. Beispielen) abziehen kannst. Ob man von den uneingeschränkten auch ein viertel nehmen muß, weiß ich leider nicht...

  7. #17
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    Avatar von Ricerca
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    Es kommt alles was wir gerechnet haben oder?

    Hatte er nicht gemeint das er die Topfausgaben weglässt?

  8. #18
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    TEIL 2:
    Aufgabe 7:
    mir ist das nicht ganz klar - ein arzt ist ja gem. § 6 (1) Z19 UStG unecht steuerbefreit. der kann ja nicht optieren, außer er ist kleinunternehmer und hat nur die mieteinnahmen, aber das wäre ja unrealistisch als arzt.

    wär supa, wenn mir wer klarheit verschaffen könnte.

    lg

  9. #19
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    Zitat Zitat von infy Beitrag anzeigen
    TEIL 2:
    Aufgabe 7:
    mir ist das nicht ganz klar - ein arzt ist ja gem. § 6 (1) Z19 UStG unecht steuerbefreit. der kann ja nicht optieren, außer er ist kleinunternehmer und hat nur die mieteinnahmen, aber das wäre ja unrealistisch als arzt.

    wär supa, wenn mir wer klarheit verschaffen könnte.

    lg
    Also ich habs so verstanden, dass jede(r) freiwillig bilanzieren kann, natürlich mit allen Vor- und Nachteilen, die damit verbunden sind. Also theoretisch auch Landwirte, Kleinunternehmer,.....

  10. #20
    Senior Member Bewertungspunkte: 2

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    ich glaub du verwechselst jetzt bilanzierung (buchführung) mit dem umsatzsteuerrecht (wann muss ich ust zahlen).
    bei meiner frage ging es rein um ein problem des UStg.

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