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Thema: Fachprüfung - wie oft darf man die machen?

  1. #1
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    Fachprüfung - wie oft darf man die machen?

    Hallo!

    Zwei Fragen:

    Im alten Studienplan konnte man ja 3mal zu einer Diplomprüfung antreten, dann interkomissionelle und wenn mans da immer noch nicht geschafft hatte, war man gesperrt - richtig? Wie ist das mit dem neuen Studienplan? Hab was gehört, dass man 3 mal antreten darf, und wenn mans beim 3. Mal nciht geschafft hat, muss man das Proseminar wiederholen.

    Was ist, wenn man zwar durchgekommen ist, mit der Note der Fachprüfung aber nicht zufrieden? Kann man dann noch einmal antreten? Und wenns beim 2. Mal schlechter geht, welche Note zählt dann?

    Danke im voraus!
    LG
    Miky

  2. #2
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    ~~~~~

    du kannst 3 Mal antreten - wenn du beim 1. Mal z.b. nen 3er kriegst, dich aber verbessern willst..kein Problem...nochmal antreten.. ALLERDING zählt die LETZTE Note (d.h., wenn du beim 2. Antritt ne 4 bekommst....pech...und ob du dann noch für einen 3. antritt motiviert bist?).
    du musst nicht unbedingt zum ersten Termin antreten....trotztdem hast du das Anrecht auf "3 Mal Fachprüfungschreiben". Es ist aber gut möglich, dass sich der Stoff/Aufbau... der Fachprüfung z.B. im nächsten Semester ändert, weil sich der Stoff im "dazugehörigen" Kurs geändert hast. Wenn du also bei den ersten drei Antrittsmöglichkeiten nicht antreten willst, dann musst eventuell nen anderen Stoff lernen!
    so isses
    schöne Ferien (naja...bei dem wetter )
    Edi

  3. #3
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    Re: Fachprüfung - wie oft darf man die machen?

    Zitat Zitat von Miky
    Hallo!

    Zwei Fragen:

    Im alten Studienplan konnte man ja 3mal zu einer Diplomprüfung antreten, dann interkomissionelle und wenn mans da immer noch nicht geschafft hatte, war man gesperrt - richtig? Wie ist das mit dem neuen Studienplan? Hab was gehört, dass man 3 mal antreten darf, und wenn mans beim 3. Mal nciht geschafft hat, muss man das Proseminar wiederholen.

    Was ist, wenn man zwar durchgekommen ist, mit der Note der Fachprüfung aber nicht zufrieden? Kann man dann noch einmal antreten? Und wenns beim 2. Mal schlechter geht, welche Note zählt dann?

    Danke im voraus!
    LG
    Miky
    Vielleicht sollte man das noch etwas genauer veranschaulichen:

    1. Abschnitt 3 Wiederholungsmöglichkeiten (also insges. 4 Antritte) pro Studienrichtung, wobei der letzte Antritt (also die dritte Wiederholung kommissionell ist).

    Im 2. Abschnitt hat man 4 Wiederholungsmöglichkeiten (also insg. 5 Antritte ), wobei die letzten beiden Antritte kommissionell sind.

    So, das war für den alten Studienplan so und gilt für die Fachprüfungen im 2. Abschnitt auch noch so.

    Für den 1. Abschnitt geistert herum, dass man nach mehrmaligen Besuch eines Kurses aus dem 1. Abschnitt für die Studienrichtung gesperrt wird. Wir hatten aus dem Ministerium die Auskunft, das dies nicht so ist, da es sich um immanenten Prüfungscharakter (Leistungserbringung erfolgt über das ganze Semester und nicht mit einer einzigen Prüfung am Semesterende) handelt.

    Außerdem muss man sagen, dass es das einfach nicht sein kann. Das werden wir zu verhindern bzw. mindestens aufschieben zu wissen.

  4. #4
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    Novelle im Studienrecht

    nach neuem Gesetz gibt es einige wesentliche Änderungen für uns Studierende.

    Ab 1. Oktober 2003:
    Es gibt jetzt egal ob 1. oder 2. Abschnitt nur mehr 3 Wiederholungstermine (insgesamt also 4 Antritte).

    Eine Antreten in mehren Studienrichtungen zu gleichen Prüfungen ist nicht mehr möglich (zB. 6 Antritte weil BWL und IWW inskripiert, etc.). Nähere Details finden sich in der kommenden Ausgabe der SoWi-News und ab Oktober auch auf unserer Homepage.

    Lg
    Lucas

  5. #5
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    Danke, Lukas.

    Nun die alles entscheidende Frage: Was passiert, wenn man auch beim 4. Mal negativ ist??
    Hab einmal gehört, dass man dann österreichweit für diese Studienrichtung gesperrt sei *Horroszenario*, und ein anderes Mal, dass man dann das Proseminar/den Kurs wieder besuchen müsste. Was stimmt??

    LG
    Miky

  6. #6
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    Dann folgt eine eher drastische Maßnahme - man wird in diesem Studium gesperrt.

    Hoffe die Info klärt deine Frage

    Lg
    Lucas

  7. #7
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    Noch eine ähnliche Frage:

    Wenn man den ersten Abschnitt geschafft hat (sagen wir 10-12 Kurse) kann man ja beginnen sich mit dem 2. zu beschfägtigen.

    War´s das mit dem 1. Abschnitt oder nicht. Nicht dass man falls da noch etwas wäre die Prüfungstermine versäumt.

    Hab zwar gehört, dass man mit positiven Abschluss der 12 Kurse den 1. Abschnitt beendet, aber genauso oft hab ich anders lautende Gerüchte gehört.

    MFG Hannes

  8. #8
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    Du kriegst, wenn Du die 12 Kurse bestanden hast, das 1. Diplomprüfungszeugnis. Allerdings nicht automatisch: Dafür musst Du mit dem Nachweis, dass Du alle 12 Kurse bestanden hast (und natürlich Studentenausweis und Studienbuchblatt) ins Prüfungsreferat, und nach einiger Zeit kannst Dir dann dieses tolle Zeugnis abholen Das wärs...

    LG
    Miky

  9. #9
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    dem kann nichts hinzugefügt werden. Höchstens, dass man halt die 12 richtigen Kurse machen muss

  10. #10
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    Andere Frage: Was passiert wenn man einen Kurs positiv abgeschlossen hat, bei der Fachprüfung 1x antritt, diese in den Sand setzt und dann nicht mehr antritt sondern statt dessen einen gesamten neuen Kurs macht? Wird man dann auch gesperrt?

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