
Zitat von
fa11out
so wie ich ich das sehe darf sie im Beispiel des Einzelunternehmes die Miete nicht in Abzug bringen. Da beim Einzelunternehmen es ja keine Trennung zwischen betrieblichen und privaten Vermögen gibt d.h. sie kann nicht die eigene Wohnung an sich selbst vermieten.
auch können meinen Wisssen nach Privatentnahmen zu Konsumzwecken nicht abgezogen werden
das Gehalt von der Tochter müsstet hingegen von der SteuerBGL abziehbar sein
bei der GmbH kann sich dann auch die Miete in Abzug bringen. Die Konsumausgaben müssen bei der GmbH dann in Rahmen einer Dividendenauschüttung entnommen werden und unterliegen der KöSt
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