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Thema: FP Steuerlehre Beispiele

  1. #11
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Coupé Beitrag anzeigen
    wie kommst du auf die ergebnisse? hab jetzt hin und her gerechnet komme aber nicht auf deine ergebnisse...

    Wie rechnest du EU?
    Ich habe da EGT + Miete - Konsum = 78.000
    so wie ich ich das sehe darf sie im Beispiel des Einzelunternehmes die Miete nicht in Abzug bringen. Da beim Einzelunternehmen es ja keine Trennung zwischen betrieblichen und privaten Vermögen gibt d.h. sie kann nicht die eigene Wohnung an sich selbst vermieten.
    auch können meinen Wisssen nach Privatentnahmen zu Konsumzwecken nicht abgezogen werden
    das Gehalt von der Tochter müsstet hingegen von der SteuerBGL abziehbar sein

    bei der GmbH kann sich dann auch die Miete in Abzug bringen. Die Konsumausgaben müssen bei der GmbH dann in Rahmen einer Dividendenauschüttung entnommen werden und unterliegen der KöSt

  2. #12
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    also ich hab für die gmbh auch eine gesamtsteuerbelastung von 44.120 rausgebracht.
    beim eu weiß ich allerdings nicht, was ich mit dem gehalt der tochter tun muss. wird das zum egt dazugerechnet oder bleibt das außer ansatz?

    und was macht man generell mit diesen entnommenen Konsumzwecken?

  3. #13
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    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    so wie ich ich das sehe darf sie im Beispiel des Einzelunternehmes die Miete nicht in Abzug bringen. Da beim Einzelunternehmen es ja keine Trennung zwischen betrieblichen und privaten Vermögen gibt d.h. sie kann nicht die eigene Wohnung an sich selbst vermieten.
    auch können meinen Wisssen nach Privatentnahmen zu Konsumzwecken nicht abgezogen werden
    das Gehalt von der Tochter müsstet hingegen von der SteuerBGL abziehbar sein

    bei der GmbH kann sich dann auch die Miete in Abzug bringen. Die Konsumausgaben müssen bei der GmbH dann in Rahmen einer Dividendenauschüttung entnommen werden und unterliegen der KöSt
    bei der gmbh rechne ich doch einfach mit dem egt oder? brauch da die miete nicht noch mal abziehen, da das egt ja schon das ergebnis nach abzug aller aufwendungen ist.

  4. #14
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Martinalein Beitrag anzeigen
    bei der gmbh rechne ich doch einfach mit dem egt oder? brauch da die miete nicht noch mal abziehen, da das egt ja schon das ergebnis nach abzug aller aufwendungen ist.
    also die Miete musst du bei der GmbH abziehen weil es ja das EGT vom EUN ist, und durch eine Umgründung ergbit sich ja einen neue Situation und ein neues EGT. Das EGT ist immer so zu sehen, dass dort die steurlichen Begünstigungen die möglich sind noch nicht berücksichtigt wurden

    die Konsumausagben sind laut meiner Ansicht beim EinzelUN nicht zu beachten (sofern nicht §11a anzuwenden ist) und im Rahmen der GmbH als Auschüttung vorzunehmen.

    edit: bin mir nicht ganz sicher ob du bei diesen beispielen den §11a berücksichtigne musst; also dass man die nicht entnommen Gewinne begünstigt besteuern kann)

  5. #15
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    Hi
    kann mir vielleicht jemand kurz erklären wie man weiss wann man die Tarifbesteuern, Endbesteuerung oder Veranlagung nehmen muss... oder kann man das selbst entscheiden???

    und wann genau kann man den halben durchschnittssteuersatz und den normalen durchschnittssteuersatz nehmen

    danke

  6. #16
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    ich schreibe am Samstag "Steuermanagement" Prüfung und frage mich, ob die Prüfungen wohl gleich ausschaun, wie bei "Steuerlehre"? Der Inhalt der VO bzw. PS ist ja der Gleiche...

    Weiß jemand mehr??

    thx

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