Weiss jemand was dann schlussendlich die ríchtigen Lösungen bei den Klausuren vom September und Dezember waren?? Bin mir bei einigen Beispielen nicht sicher welche dann richtig sind?
habe herrn baldauf das gleiche gefragt:
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Meines Erachtens gelten die neuen Schwellenwerte für Unternehmer im Sinne des § 189 UGB für den Großteil der Unternehmen auch für das Steuerrecht. Dies ergibt sich aus § 124 BAO. § 125 BAO mit den alten (aus Sicht des UGB) Schwellenwerten gilt für Landwirte und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne von § 31 BAO (Eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die ohne Gewinnabsicht unternommen wird, ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinn der Abgabenvorschriften, wenn durch die Betätigung Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die Betätigung über den Rahmen einer Vermögensverwaltung (§ 32) hinausgeht.).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Baldauf
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also ich denke am einheitswert hat sich nichts geändert an der grenze von 400.000 schon...oder???
ohne forum bin ich nix...
Weiss jemand was dann schlussendlich die ríchtigen Lösungen bei den Klausuren vom September und Dezember waren?? Bin mir bei einigen Beispielen nicht sicher welche dann richtig sind?
Kann mir jemand das Beispiel mit dem Leasing erklären?
Ja, ich war jene Stunde sogar anwesend, aber ich weiß es trotzdem nicht mehr...
geht mir gleich!
versteh es trotz anwesenheit in der vorlesung nicht!
allerdings ist es mit sicherheit prüfungsrelevant und wird, so wie es herr baldauf gesagt hat auch zu 95% kommen!
So wie ich das verstanden habe sind das nur die Buchungssätze, oder?
bei a) Leasinggut bei Leasinggeber
Je nach dem ob man Leasinggeber oder Lnehmer ist und bei wem das Eigentum liegt, hat der dann einen aktiven oder passiven RAP.
Natürlich auch Mieterlöse/Aufwendungen und dann ab dem 2. Jahr muss die Anlage auch abgeschrieben werden.
Die Umsatz- und Vorsteuer mit 20% ausgerechnet, steht ja unten dass die ans Finanzamt gehen.
Aber was ist mit b) Wirtschaftliches Eigentum bei LN?
Wie komme ich auf die Einbuchung Zinsertrag z.B. von 16.493,42 €?
Danke!
Weiß jetzt jmd, ob es bei der Klausur Minuspunkte bzw Teilpunkte innerhalb der Fragen gibt?
soweit ich das verstanden habe gibts bei theoriefragen nur punkte bei der richtigen kombination, aber keine minuspunkte!
bei den rechenaufgaben, wo logischerweise nur 1 antwort richtig ist, gibts auch nur punkte wenn sie richtig gewählt wird, allerdings auch keine minuspunkte
Nach der neuen Änderung ist ja die Aktivierung von IE-Aufwänden nicht mehr erlaubt.
Also ist das Beispiel auch hinfällig oder?
Oder was meint ihr was dazu dann drankommt?
Weiss jemand ob die Prüfung wiederum von einem Herrn Steckel zusammengestellt wird oder nicht?
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