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Thema: Fp 17.12.09

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von buchi
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    Fp 17.12.09

    Hallo!

    Bsp.: Rechtsformvergleich

    Eine Unternehmerin plant die Eröffnung eines neuen Gewerbebetriebs. In den ersten 3 Planjahren wird mit folgenden Plandaten gerechnet:
    Planjahr 2010 2011 2012
    EBITA -150.000 25.000 250.000
    Afa 10.000 20.000 25.000
    Investionen 100.000 100.000 50.000

    in den obigen Daten ist kein angemessenes Geschäftsführergehalt berücksichtigt. Ein angemessens Gehalt beträgt 60.000,-

    Aufgabenstellung:
    Ermitteln Sie die zu erwartende gesamte Steuerbelastung für die Jahre 2010 bis 2012, wenn
    a) das Unternehmen als Einzelunternehmen organisiert wird
    b) das Unternehmen als GembH organisiert wird. Im Fall der GembH ist anzunehmen, dass Gewinnausschüttungen bereits in jener Periode versteuert werden, für die die Gewinnausschüttung erfolgt.

    Vl kann mir jmd bei diesem Bsp helfen, herzlichen Dank schon mal im vorraus!

  2. #2
    Golden Member Bewertungspunkte: 7
    Avatar von lisa160288
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    Echt schwieriges Beispiel... Also da hätt ich schlecht ausgeschaut bei der Prüfung!

    Kann uns bei dieser Aufgabe wer helfen?

  3. #3
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    Avatar von buchi
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    Zitat Zitat von lisa160288 Beitrag anzeigen
    Echt schwieriges Beispiel... Also da hätt ich schlecht ausgeschaut bei der Prüfung!

    Kann uns bei dieser Aufgabe wer helfen?
    Also i hätt die anderen bsp auch noch von der klausur , wenn du sie brauchst!

    i hoff, halt dass irgendjemand uns bei diesem bsp weiterhelfen kann!

  4. #4
    Golden Member Bewertungspunkte: 7
    Avatar von lisa160288
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    Das wäre echt fein, wenn du die anderen Beispiele auch posten würdest oder mir schicken könntest!! (csag9299@uibk...)

    Würd mir sehr weiterhelfen!!

    Und wegen dem Verlustbeispiel: hoff, uns kann bis MI noch wer helfen... find ich persönlich nämlich sehr schwierig!

    lg

  5. #5
    Experte Bewertungspunkte: 38
    Avatar von fa11out
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    512
    Ich denke es geht realtiv einfacht:

    EinzelUN Jahr 1

    -150.000
    -10.000
    =EBIt
    -160.000

    dass dann als Verlust vortragen, und in den Jahre in denen man Gewinn hat halt den Freibetrag für Investitionen berücksichtigen


    GmbH
    -150.000
    -10.000
    -60.000 (darauf die ESt rechnen)
    =-220.000

    hier auch immer den Verlust vortragen

    Jahr 2
    EinzelUN
    zu versteuernder Gewin ist hier 3750

    GmbH

    immer noch Verlust und nur Steuer auf 60.000


    usw...



    edit/ es gibt eine Mindestkörperschaftsteue, aber ich denke die ist außer Acht zu lassen, denn soweit ich mich noch erinnern kann wurde die in der VO nicht angesprochen

  6. #6
    Member Bewertungspunkte: 0

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    63
    Hallo!

    Ich darf bei dem Beispiel den Freibetrag erst im dritten Jahr ansetzen- wenn der ganze Verlust schon ausgeglichen ist- oder schon im zweiten Jahr?

    Könnte mir jemand bitte die ganze KLausur schicken?

    csag1051@uibk

    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    Ich denke es geht realtiv einfacht:

    EinzelUN Jahr 1

    -150.000
    -10.000
    =EBIt
    -160.000

    dass dann als Verlust vortragen, und in den Jahre in denen man Gewinn hat halt den Freibetrag für Investitionen berücksichtigen


    GmbH
    -150.000
    -10.000
    -60.000 (darauf die ESt rechnen)
    =-220.000

    hier auch immer den Verlust vortragen

    Jahr 2
    EinzelUN
    zu versteuernder Gewin ist hier 3750

    GmbH

    immer noch Verlust und nur Steuer auf 60.000


    usw...



    edit/ es gibt eine Mindestkörperschaftsteue, aber ich denke die ist außer Acht zu lassen, denn soweit ich mich noch erinnern kann wurde die in der VO nicht angesprochen
    Geändert von ghost 13 (27.03.2010 um 21:06 Uhr)

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