Keiner, der sich da auskennt???
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Hallo zusammen,
bin grad dabei, die Übungsklausur aus dem E-Campus zu beantworten und hab dabei einige Probleme. Nachdem die Klausuren beim Prof. Partl anscheinend immer sehr ähnlich sind, wärs vielleicht nicht schlecht, wenn wir die Klausur kurz besprechen könnten!
Jetzt zu meinen Fragen:
Frage 1: Die Prüfschritte beim Ansatz dem Grunde nach sind ja kein Problem, aber bei den Beispielen fällt mir nix ein! Hat von euch jemand dazu was notiert bzw. weiß, was er damit meinen könnte!?
Frage 2: Meint er die Unterschiede der §21-23 ESTG zum § 2 USTG? oder die Unterschiede der Liebhaberei im ESTG zum USTG?
Wär nett, wenn mir hier irgendwer behilflich sein könnte!!
Danke schon mal,
lg
lisa
Keiner, der sich da auskennt???
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hallo,
zu Frage 1: bin mir nicht sicher aber ein Beispiel könnte sein, dass Aufwandsrückstellungen im UR anerkannt sind, im StR allerdings nicht. Und ein zweiter Unterschied könnte sein, dass Geldbeschaffungskosten im StR aktiviert werden müssen, im UR müssen diese als Aufwand ausgewiesen werden.
Zu Frage 2: Ich hätte das auch eher so verstanden mit den §§21-23 bzw. §2. So ist ja zum Beispiel die Vermietung und Verpachtung eine außerbetriebliche Einkunftsart nach EStG aber nach UStG eine Unternehmerische Tätigkeit (außer es ist Liebhaberei). Über weiter Anregungen wäre ich allerdings auch froh.
Bei Frage 3 kommt da bei der Mehr-Weniger Rechnung auch 28583 heraus?
lg
hallo,
danke für deine Antwort!
Also bei Frage 3 hab ich ein anderes Ergebnis bei der Mehr/Weniger-Rechnung. Habs so gerechnet, wie wir's im PS gemacht haben.
Im PS haben wir 2 verschiedene Varianten gehabt:
Bei der ersten Variante komm ich auf 42583,33 (+49.000 -6416,67)
Bei der zweiten auf 12166,67 (+14000 - 1833,33)
bin mir allerdings gar nicht sicher,ob das so stimmt...
Wie bist du auf das Ergebnis gekommen?
lg
mein Fehler. Hab die GBK kosten vergessen. bei mir kommt das gleiche wie bei dir heraus![]()
Aber ich glaube Variante 1 genügt, da ja der unternehmensrechtliche Gewinn so gering wie möglich sein soll.
Ja stimmt... in dem Fall müsste Variante 1 genügen!
Darf i fragen, wie du das mit den Zinsen am Quartalsende gemacht hast bzw. was du genau gebucht hättest?
Die Frage hab i ma auch die ganze Zeit gestellt. I hab ma des jetzt amol so überlegt, dass er jedes Quartal 8750 Zinsen zahlt. im ersten Quartal zahlt er allerdings nur 8533 und die restlichen 3 wieder die 8750.
daher is bei mir der Buchungssatz am 31.12. Zinsaufwand/Bank 32083
also die gesamten Buchungsätze wären so:
1.2. Bank/Darlehen 965000
1.2. GBK/Bank 14000
31.12 Zinsaufwand/Darlehen 35000
31.12. Zinsaufwand/Bank 32083
ja stimmt hab die 5833 gmeint.
ja dann wirds ja wohl hoffentlich passen. wär a es logischte für mi.
hab jetzt grad nochmal nachgerechnet und wenn i das mit dem Quartal nicht berücksichtige und ganz normal mit den Monaten rechne, komm ich auch auf die 32083 (1000000 *3,5% *11 / 12)
Dann wär die Angabe mit dem Quartal ja sinnlos...
Also stimmts vielleicht so doch nicht ganz...
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