finde die angabe von 18 nirgends im stoff... die beantwortung dieser frage ist sowieso nicht in seinen unterlagen. wahrscheinlich hat ers in der vo vorgetragen.
habe das deshalb gepostet, da ich bei der beantwortung dieser frage zufällig darauf gestoßen bin, dass das wahlalter in österr. auf 16 gesenkt wurde. wenn man nun das bei der prüfung hinschreibt, kann es ja nicht als falsch gelten, wenn es aktuell gültiges recht ist. wahrscheinlich würde auch beides richtig sein, wenn es in den unterlagen stehen würde.
bei komplexeren rechtsthemen, die sich geändert haben, wirds natürlich passen seinen stoff wiederzugeben.
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ist bei euch frage 6 bei bürgerlichem Recht auch die Frage "haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz des Gesetzes?"
weil bei einem hier geposteten Fragebogenlösungen ist diese Frage nicht enthalten und jetzt bin ich verwirrt![]()
ja klar 16 is auf jeden richtig. zur sicherheit 16, weil fakt ist und deshalb kann er es nicht als falsch werten.![]()
Baugesetze = leitende/tragende Grundsätze/Prinzipien der Bundesverfassung, die das System der Verfassung maßgebend bestimmen.
Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung:
Demokratie = Volksherrschaft, indirekte, da sich Mitwirken auf Wahl und Volksvertreter beschränkt.
Republik: jede Staatsform, die keine Monarchie ist, Staatsoberhaupt (ist rechtlich und politisch) vom Volk gewählt und auf zeitlich bestimmte Dauer.
Bundesstaat: Verbindung von mehreren (nichtsouveränen) (Teil-)Staaten zu einem (souveränen) Gesamtstaat
Rechtsstaat: staatliches Handeln ist berechenbar=>Rechtssicherheit
Gewaltenteilung: mit Judikative, Exekutive, Legislative
16. Was bedeutet „Demokratie“ und welche beiden Formen der Demokratie kennen Sie?
Eine Demokratie ist durch die Herrschaft des Volkes bestimmt. Man unterscheidet zwischen Direkter und Indirekter Demokratie:
Direkte (unmittelbare) Demokratie: von der Entscheidung betroffene Bevölkerung fällt diese selbst (z.T. noch in der Schweiz üblich).
Indirekte (mittelbare, repräsentative) Demokratie: Mitwirkung des Volkes am politischen Willensbildungsprozess beschränkt sich auf Wahl der Volksvertreter.
17. Erklären Sie den Begriff „Republik“
Als Republik wird jede Staatsform bezeichnet, die keine Monarchie darstellt. Entscheidend ist die rechtliche Stellung des Staatsoberhauptes:
bei einer Monarchie wäre das Staatsoberhaupt aufgrund einer dynastischen Erbfolge auf Lebenszeit bestellt.
bei der Republik hingegen ist das Staatsoberhaupt durch das Volk (unmittelbar oder mittelbar) gewählt, damit auch rechtlich und politisch verantwortliches Staatsorgan mit zeitlich begrenzter Amtsdauer.
20. Welche Gewalten treten im Staat auf und weshalb sind sie möglichst voneinander zu trennen?
Grundgedanke = Möglichkeiten politischer Machtausübung sollen nicht in einer einzigen Hand vereint, sondern auf verschiedene Funktionsträger verteilt sein – Schutz des Einzelnen vor Willkür und Übergriffen politischer Macht
Formelle Gewaltentrennung = Aufteilung der Staatsfunktionen auf organisatorisch unterschiedliche Funktionsträger Gesetzgebung (Legislative) – Vollziehung in Form von Gerichtsbarkeit (Judikative) und Verwaltung (Exekutive)
Materielle Gewaltentrennung = inhaltliche Trennung der Staatsfunktionen – Funktionsträger hat nur bestimmte Aufgaben zu erfüllen
Österreich = überwiegend formelle Gewaltentrennung verwirklicht mit gewaltverbindenden materiellen Elementen
Gewaltentrennung von Verfassungs wegen nur explizit im Verhältnis zwischen Gericht und Verwaltung angesprochen:
Trennung der Gerichtsbarkeit von der Verwaltung (Art. 94 B-VG)
Keine organisatorischen Mischformen Gericht/Verwaltung
Keine Instanzenzüge zwischen Gericht und Verwaltung
Keine Weisungsbeziehungen zwischen Gericht und Verwaltung
Gewaltentrennung im Verhältnis Gesetzgebung und Vollziehung (Gerichtsbarkeit und Verwaltung) wird vom Gesamtkonzept der Verfassung mit umfasst, ohne eigens angesprochen zu werden
viel spaßdamit
Hat irgendjemand Antworten zu
3) Was ist ein Rechtsobjekt
4) Was ist ein Rechtssubjekt
6) Haben ungeborene Kinder Anspruch auf Schutz vor dem Gesetz?
9) Was bedeutet Deliktsfähigkeit aus privatrechtlicher Sicht?
find dazu irgendwie nix!?
thx!
Grüß euch,
Herr Prof. Wlzel hat die beiden Fragen katalöge ja eingeschränkt, nun habe ichnur diese eingeschränkten Fragen ausgearbeitet, das ist schon noch aktuell oder?
Danke
jeremy
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