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Thema: Fragenkatalog

  1. #81
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    Zitat Zitat von hypocrite Beitrag anzeigen
    Also ich hab jetzt mal den hier gefunden. ISt das der richtige?
    ja das ist der richtige.

  2. #82
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    Zitat Zitat von johannes86 Beitrag anzeigen
    naja, ist halt eines der prinzipien zur wahl des NR in Ö, die hier gefragt sind:

    allgemein: Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger, die mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    und wenn du 18 schreibst ist es falsch... weils geändert wurde.

    ja aber in seinem aktuallen stoff ist es ja mit 18 angegeben. man kann ja nicht jede aktualisierung selbst rausfinden. wenn er es aber in der VO gesagt hat dann is ja klar, dass man 16 schrieben muss.

  3. #83
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    Zitat Zitat von davince Beitrag anzeigen
    ja aber in seinem aktuallen stoff ist es ja mit 18 angegeben. man kann ja nicht jede aktualisierung selbst rausfinden. wenn er es aber in der VO gesagt hat dann is ja klar, dass man 16 schrieben muss.
    finde die angabe von 18 nirgends im stoff... die beantwortung dieser frage ist sowieso nicht in seinen unterlagen. wahrscheinlich hat ers in der vo vorgetragen.

    habe das deshalb gepostet, da ich bei der beantwortung dieser frage zufällig darauf gestoßen bin, dass das wahlalter in österr. auf 16 gesenkt wurde. wenn man nun das bei der prüfung hinschreibt, kann es ja nicht als falsch gelten, wenn es aktuell gültiges recht ist. wahrscheinlich würde auch beides richtig sein, wenn es in den unterlagen stehen würde.
    bei komplexeren rechtsthemen, die sich geändert haben, wirds natürlich passen seinen stoff wiederzugeben.


  4. #84
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    Avatar von Mimi1985
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    ist bei euch frage 6 bei bürgerlichem Recht auch die Frage "haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz des Gesetzes?"

    weil bei einem hier geposteten Fragebogenlösungen ist diese Frage nicht enthalten und jetzt bin ich verwirrt

  5. #85
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    ja klar 16 is auf jeden richtig. zur sicherheit 16, weil fakt ist und deshalb kann er es nicht als falsch werten.

  6. #86
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    Zitat Zitat von Mimi1985 Beitrag anzeigen
    ist bei euch frage 6 bei bürgerlichem Recht auch die Frage "haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz des Gesetzes?"

    weil bei einem hier geposteten Fragebogenlösungen ist diese Frage nicht enthalten und jetzt bin ich verwirrt
    ja frage 6 bei bürgerl. recht is diese. und gehört zu den "relevanten" fragen für diese prüfung bei walzel.

  7. #87
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    Avatar von Mimi1985
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    Zitat Zitat von johannes86 Beitrag anzeigen
    ja frage 6 bei bürgerl. recht is diese. und gehört zu den "relevanten" fragen für diese prüfung bei walzel.
    vielen Dank für die Antwort
    Hat jemand die Antwort auf die Frage: "welche Baugesetze kennt die österreichische Verfassung"?

  8. #88
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

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    Zitat Zitat von Mimi1985 Beitrag anzeigen
    vielen Dank für die Antwort
    Hat jemand die Antwort auf die Frage: "welche Baugesetze kennt die österreichische Verfassung"?
    Baugesetze = leitende/tragende Grundsätze/Prinzipien der Bundesverfassung, die das System der Verfassung maßgebend bestimmen.
    Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung:
    Demokratie = Volksherrschaft, indirekte, da sich Mitwirken auf Wahl und Volksvertreter beschränkt.
    Republik: jede Staatsform, die keine Monarchie ist, Staatsoberhaupt (ist rechtlich und politisch) vom Volk gewählt und auf zeitlich bestimmte Dauer.
    Bundesstaat: Verbindung von mehreren (nichtsouveränen) (Teil-)Staaten zu einem (souveränen) Gesamtstaat
    Rechtsstaat: staatliches Handeln ist berechenbar=>Rechtssicherheit
    Gewaltenteilung: mit Judikative, Exekutive, Legislative
    16. Was bedeutet „Demokratie“ und welche beiden Formen der Demokratie kennen Sie?
    Eine Demokratie ist durch die Herrschaft des Volkes bestimmt. Man unterscheidet zwischen Direkter und Indirekter Demokratie:
    Direkte (unmittelbare) Demokratie: von der Entscheidung betroffene Bevölkerung fällt diese selbst (z.T. noch in der Schweiz üblich).
    Indirekte (mittelbare, repräsentative) Demokratie: Mitwirkung des Volkes am politischen Willensbildungsprozess beschränkt sich auf Wahl der Volksvertreter.
    17. Erklären Sie den Begriff „Republik“
    Als Republik wird jede Staatsform bezeichnet, die keine Monarchie darstellt. Entscheidend ist die rechtliche Stellung des Staatsoberhauptes:
    bei einer Monarchie wäre das Staatsoberhaupt aufgrund einer dynastischen Erbfolge auf Lebenszeit bestellt.
    bei der Republik hingegen ist das Staatsoberhaupt durch das Volk (unmittelbar oder mittelbar) gewählt, damit auch rechtlich und politisch verantwortliches Staatsorgan mit zeitlich begrenzter Amtsdauer.


    20. Welche Gewalten treten im Staat auf und weshalb sind sie möglichst voneinander zu trennen?
    Grundgedanke = Möglichkeiten politischer Machtausübung sollen nicht in einer einzigen Hand vereint, sondern auf verschiedene Funktionsträger verteilt sein – Schutz des Einzelnen vor Willkür und Übergriffen politischer Macht
    Formelle Gewaltentrennung = Aufteilung der Staatsfunktionen auf organisatorisch unterschiedliche Funktionsträger Gesetzgebung (Legislative) – Vollziehung in Form von Gerichtsbarkeit (Judikative) und Verwaltung (Exekutive)
    Materielle Gewaltentrennung = inhaltliche Trennung der Staatsfunktionen – Funktionsträger hat nur bestimmte Aufgaben zu erfüllen
    Österreich = überwiegend formelle Gewaltentrennung verwirklicht mit gewaltverbindenden materiellen Elementen
    Gewaltentrennung von Verfassungs wegen nur explizit im Verhältnis zwischen Gericht und Verwaltung angesprochen:
    Trennung der Gerichtsbarkeit von der Verwaltung (Art. 94 B-VG)
    Keine organisatorischen Mischformen Gericht/Verwaltung
    Keine Instanzenzüge zwischen Gericht und Verwaltung
    Keine Weisungsbeziehungen zwischen Gericht und Verwaltung
    Gewaltentrennung im Verhältnis Gesetzgebung und Vollziehung (Gerichtsbarkeit und Verwaltung) wird vom Gesamtkonzept der Verfassung mit umfasst, ohne eigens angesprochen zu werden


    viel spaß damit

  9. #89
    Anfänger Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
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    20
    Hat irgendjemand Antworten zu


    3) Was ist ein Rechtsobjekt
    4) Was ist ein Rechtssubjekt
    6) Haben ungeborene Kinder Anspruch auf Schutz vor dem Gesetz?
    9) Was bedeutet Deliktsfähigkeit aus privatrechtlicher Sicht?

    find dazu irgendwie nix!?

    thx!

  10. #90
    jepedaia
    Gast
    Grüß euch,

    Herr Prof. Wlzel hat die beiden Fragen katalöge ja eingeschränkt, nun habe ichnur diese eingeschränkten Fragen ausgearbeitet, das ist schon noch aktuell oder?

    Danke

    jeremy

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