@csak4218
c) Forderungen stehen im Falle einer außerplanmäßigen Abschreibung im Soll. (falsch)
Im soll steht ja die außerplanmäßgie Abschreibung. (Aufwand)
jou,
ich hätte auch ne frage und würde mich freuen, wenn jemand mir ein bisschen helfen könnte....
Bei Forderungen:
stehen in Falle einer außerplanmäßigen Abschreibung im Soll.
ist das richtig oder falsch?
(ich glaub richtig, da Abschreibungen ein Aufwand im GuV Konto sind und daher im Soll setehen, im Habe steht dann z.B. das Kundenkonto)
ich hoffe ich lieg nicht total falsch :-p
peace
@csak4218
c) Forderungen stehen im Falle einer außerplanmäßigen Abschreibung im Soll. (falsch)
Im soll steht ja die außerplanmäßgie Abschreibung. (Aufwand)
Geändert von gnom (14.02.2010 um 15:58 Uhr)
Auf der Probeklausur Seite 2, die Frage:
Am 1.1. sind 100 Stück Handelswaren mit Anschaffungskosten von 1€ auf Lager. Während des Geschäftsjahres werden 100 Sück zu 1.4€ pro Stück zugekauft. Werden im Geschäftsjahr 100 Stück verkauft, so ist der Wareneinsatz auf Basis von FIFO
a)140
b)100
C)120
Welcher "Wareneinsatz" ist hier gemeint? Der WE der verkauften Waren oder der, die noch im Lager sind? Geht irgendwie nicht hervor...
hey du!
hab da mal ne frage zu deinen ergebnissen....
bei der erfolgsermittlung
Für ein Unternehmen liegen folgende Angaben vor: Eigenkapital am 1.1 100 Eigenkapital am 31.12 120, gewinnausschüttungen 20. DerGewinn des Unternehmens im GEschäftsjahr ist damit
a) 40
b) 30
c) 20
also du hast da 40... ich würd da aber 20 sagen.
Weil ein Gewinn ist doch eine Wertmäßige steigerung des Eigenkapitals... außerdem erfolgt die Gewinnausschüttung nach dem Berechnen des Gewinns.... oder?
kann mir da vl jem des erklären?
120(Eigenkapital am 31.12)
+20(Gewinnauschüttung)
-100(Eigenkapital am 1.1)
= 40(Überschuß)
redn wir da jetzt vom GuV Gewinn oder vom Bilanzgewinn??
es werd doch zuerst der Gewinn ermittelt und dann erst ausgeschüttet... des hoast meiner meinung nach dass da gewinn da lei 20 betrag oda?
es weat da ja a koa rücklage gebildet.. sondern lei ausgeschüttet und de ausschüttung erfolgt vom Gewinn
also muss ma des nit dazuzähln... würd i sagn?
Weiß denn jemand, ob wir eigentlich einen Kontenrahmen zur Verfügung gestellt bekommen bzw ob wir den benutzen dürfen ?
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