
Zitat von
lmaa
hallo!
ich geh mal davon aus, dass du die klausur von 15.12.08 meinst?! das rückstellungsbeispiel? (ich hab zumindest keine klausur vom 5.12 gefunden?!)
man muss erstmal zwischen ugb und estg unterscheiden.
du musst dir den gewinn (vor steuern aber nach den "buchungen") für beide gesetze berechnen...estg als bemessungsgrundlage für die steuer, ugb für die berechnung des gewinns nach steuern!
nach estg:
gewinn.....................100.000,-
(pauschale rst. lt. estg nicht zulässig!!)
- rst schaden...............10.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............48.000,- (60.000,- * 80% --> mehr als 3 jahre!)
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bemessungsgrundlage...72.000,- €
köst = 72.000,- * 25% = 18.000,-
nach ugb:
gewinn.....................100.000,-
- rst schaden...............10.000,-
- pausch. Produkthaft....20.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............60.000,-
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gewinn vor steuer........40.000,-
- köst..........................18.000,-
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gewinn nach steuer...22.000,-
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hoffe es ist verständlich!
@csak4809:
danke für die zusammenfassung!
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