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Thema: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

  1. #51
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Hallo!

    Zu Aufgabe 1. Habe eine Klausur wo praktisch das gleiche Beispiel, nur mit dem Satz:
    "Um den Gewinn des U möglichst gering(statt hoch wie bei dem beispiel) zu halten,...."

    heißt das, wenn der Gewinn möglichst hoch sein soll rechne ich mit monatlicher Abschreibung(wie in dem beispiel vom 15.12), und bei geringem Gewinn mit halbjährlicher(hab die Lösung dieser Klausur und da kommt 57000 raus)?

    was meint ihr?

  2. #52
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    Avatar von mst52
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Zitat Zitat von sabi_csak5332 Beitrag anzeigen
    was meint ihr?
    wenn die Sachanlage max. ein halbes Jahr vor Ende des Wirtschaftsjahres gekauft worden ist, kannst du maximal ein halbes Jahr abschreiben - oder darf man auch freiwillg ein ganzes Jahr abschreiben? Glaub nicht.
    Denke also, dass du mit der Halbjahres-Abschreibung auf der richtigen Seite bist.

  3. #53
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Zitat Zitat von sabi_csak5332 Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Zu Aufgabe 1. Habe eine Klausur wo praktisch das gleiche Beispiel, nur mit dem Satz:
    "Um den Gewinn des U möglichst gering(statt hoch wie bei dem beispiel) zu halten,...."

    heißt das, wenn der Gewinn möglichst hoch sein soll rechne ich mit monatlicher Abschreibung(wie in dem beispiel vom 15.12), und bei geringem Gewinn mit halbjährlicher(hab die Lösung dieser Klausur und da kommt 57000 raus)?

    was meint ihr?
    ja, so is es....

    ist eigentlich recht logisch.
    du hast die möglichkeit, entweder die halbjahres-afa oder die monatsgenaue zu wählen. dann kommts nur noch drauf an, wann der vermögensgegenstand gekauft wurde und ob hohe oder niedrige gewinne angestrebt werden.

    hoher gewinn = niedrige aufwendungen
    niedriger gewinn = hohe aufwendungen

    bsp.
    normales wirtschaftsjahr von 1.1. - 31.12.
    kaufdatum 1.10.
    preis exkl. ust = 100.000,-
    nutzungsdauer = 5 jahre

    werden hohe gewinne angestrebt sollten die afa-aufwendungen möglichst gering sein. folglich nimmt man die monatsgenau, da diese (logischerweise) niedriger ausfällt.
    afa = 100.000 / 5 jahre * 3/12 = 5.000,--

    werden niedrige gewinn angestreben sollten die aufwendungen möglichst hoch sein. in diesem fall nützt man die halbjahres-afa, da höher!
    afa = 100.000 / 5 jahre * 6/12 = 10.000,--

    natürlich bezieht sich das ganze nur aufs laufende jahr! in summe ergeben sich über die gesamte nutzungsdauer natürlich die selben abschreibungen! (in obigen beispiel würden die folgenden 3 jahre jeweils 20.000,- abgeschrieben. im letzen jahr betrüge die monatsgenaue aufwendung 15.000,-, die verbleibende halbjahres-afa nochmal 10.000,- betragen.)

    hoffe es ist verständlich!

  4. #54
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Super Danke

    bin gerade etwas verwirrt, was man beim Investitions-CF miteinberechnet?

    auf pfleger seine Folien steht:

    -Zugang SachAV
    -Zugang FinanzAV
    ________________
    = Investitions-CF

    Also komm ich bei 10. auf:
    -220 (200-120-300)
    +60 (weil FinanzAV wird weniger)???
    ____________________
    = 160

    Hab ich einen Denkfehler???

  5. #55
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Zitat Zitat von sabi_csak5332 Beitrag anzeigen
    Super Danke

    bin gerade etwas verwirrt, was man beim Investitions-CF miteinberechnet?

    auf pfleger seine Folien steht:

    -Zugang SachAV
    -Zugang FinanzAV
    ________________
    = Investitions-CF

    Also komm ich bei 10. auf:
    -220 (200-120-300)
    +60 (weil FinanzAV wird weniger)???
    ____________________
    = 160

    Hab ich einen Denkfehler???
    -160 natürlich

  6. #56
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    Avatar von mst52
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Wichtig, du musst in der GuV auch noch den "Ertrag Abgang Finanzanlagen" beachten. Dieser hat um 40 zugenommen - somit hat auch das FinanzAV um dies zugenommen.

    Also:


    -220 (200-120-300)
    +100 (60+40)
    ____________________
    = -120

    Und so sollte es auch richtig sein.

  7. #57
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Zitat Zitat von csak1514 Beitrag anzeigen
    Bei der Eigenmittelquote glaub ich berechnet man die Summe von Stammkapital und Bilanz Gewinn also die 780 dividiert durch EK + FK also die 1870! Ergebnis: 41,71%. Bin mir aber nicht zu 100% sicher!!
    Hab ich auch so 0.417

  8. #58
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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Zitat Zitat von mst52 Beitrag anzeigen
    Wichtig, du musst in der GuV auch noch den "Ertrag Abgang Finanzanlagen" beachten. Dieser hat um 40 zugenommen - somit hat auch das FinanzAV um dies zugenommen.

    Also:


    -220 (200-120-300)
    +100 (60+40)
    ____________________
    = -120

    Und so sollte es auch richtig sein.
    Aha! Danke! hab mich nur an des vom Pfleger gehalten...

  9. #59
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008

    Zitat Zitat von lmaa Beitrag anzeigen
    die wertuntergrenze sind in diesem fall nur die materialkosten. also 20,- * 4 = 80,- €.



    die wertobergrenze besteht aus materialkosten, fertigungskosten (=löhne lehrling), abschreibung und miete. kommt dann 238,76 raus.
    unternehmerlohn (=kalk. kosten) und verwaltungskosten dürfen nicht mit einbezogen werden!
    Wertuntergrenze:
    Muss man hier nich auch die 5€ miteinberechnen, weil sie ja auch direkt zurechenbar sind?

    Wertobergrenze:
    Könntest du bitte angeben was genau du eingibst, komm da auf was ganz andres!
    wär super!

  10. #60
    Member Bewertungspunkte: 0

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    AW: Gesamtprüfung Juli 2010

    Zitat Zitat von lmaa Beitrag anzeigen
    hallo!

    ich geh mal davon aus, dass du die klausur von 15.12.08 meinst?! das rückstellungsbeispiel? (ich hab zumindest keine klausur vom 5.12 gefunden?!)

    man muss erstmal zwischen ugb und estg unterscheiden.
    du musst dir den gewinn (vor steuern aber nach den "buchungen") für beide gesetze berechnen...estg als bemessungsgrundlage für die steuer, ugb für die berechnung des gewinns nach steuern!

    nach estg:
    gewinn.....................100.000,-
    (pauschale rst. lt. estg nicht zulässig!!)
    - rst schaden...............10.000,-
    + ertrag auflösung.........30.000,-
    - entsorgung rst............48.000,- (60.000,- * 80% --> mehr als 3 jahre!)
    ----------------------------------
    bemessungsgrundlage...72.000,- €

    köst = 72.000,- * 25% = 18.000,-

    nach ugb:
    gewinn.....................100.000,-
    - rst schaden...............10.000,-
    - pausch. Produkthaft....20.000,-
    + ertrag auflösung.........30.000,-
    - entsorgung rst............60.000,-
    ----------------------------------
    gewinn vor steuer........40.000,-
    - köst..........................18.000,-
    ----------------------------------
    gewinn nach steuer...22.000,-
    ----------------------------------

    hoffe es ist verständlich!

    Hey lmaa!

    Wie kommst du auf die 20.000 bei der Rst der Produkhaftung?
    Muss ich nicht 1% vom Gewinn nehmen, sprich von 100.000?

    Danke für deine Geduld (:

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