nein, die 5,- werden bei der untergrenze nicht miteinbezogen! die wertuntergrenze besteht nur aus materialEINZELkosten und fertigungsEINZELkosten.
wertobergrenze (pro stück!):
materialeinzelkosten (holz).........................20,00 (11.520 / 1,2 / 480)
fertigungseinzelkosten (zeitlohn lehrling).......30,73 (14750 / 480)
planmäßige afa..........................................1,04 (500 / 480)
miete............................................. ..........7,92 (3800 / 480)
___________________________________________
wertobergrenze (/stk.)...............................59,69
wo aller bilanzierten tische (4 stück)...........
238,76 €
verwaltungs- und vertriebskosten dürfen NICHT miteinbezogen werden!
genausowenig dürfen kalk. kosten aus der kore (idF unternehmerlohn) hinzugerechnet werden!
die verpackungskosten fallen erst bei auslieferung an, deshalb sind diese nicht zu kalkulieren!
wurden solche beispiele dieses semester in der vo bzw. den ps behandelt? bei uns im letzten semester war dies nit der fall!

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