das is genau die frage die mir irgendwie keiner beantworten kann. aber wenn man einfach mal vergleicht dann sieht man, dass es nich das gleiche is. finde ich. denn zur berechnung der fiktiven schuldentilgungsdauer benötigt man den mittelüberschuß also den CF aus gewöhnlicher geschäftstätigkeit (siehe excel tabell URG kennzahlen pfleger) und das andere ist der operative CF u den berechnet man anders (siehe pdf cashflowstatement pfleger). also zumindest denke ich, dass es 2 paar schuhe sind. wenn ich falsch liege lasst es mich bitte wissen..
wie meinst du das mit intervall?
achsooo meinst du..
ich denk einfach mal, dass wir mit unserer annahme schon richtig liegen, dann dürft auch nix schief gehen. jetzt gilts nur noch die jeweiligen berechnungen auswendig zu können u das macht mir grad echt sorgen..
Ich glaube dass 7b die richtige Antwort ist, weil laut Folien von Dr. Baldauf ist die Anschaffung von AV erfolgsneutral. (Anlagevermögen III).
Ich habe auch 16a richtig angekreuzt weil die 660.000 sind doch der steuerrechtliche Gewinn?
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