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Thema: österr. Recht 01 und 02 unterschied?

  1. #1
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    österr. Recht 01 und 02 unterschied?

    hallooo,

    eine frage, was ist der unterschied zwischen Österr. Recht für WIWI NR. 01 und NR. 02
    hab mal gehört, dass nr 02 freiwillig sei oder so?

    dankee

  2. #2
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    nein, sind nur zwei verschiedene kurse.

  3. #3
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    hallo! man kann sich ja nur entweder für vorlesung nr. 01 mit dem passenden proseminar anmelden oder für vorlesung nr. 02 mit dem proseminar, oder?

    ich habe mich für das proseminar nr. 02 angemeldet kann aber die dazu gehörende vorlesung nicht machen. kann ich in die vorlesung von nr. 01 gehen und trotzdem die prüfung für die nr. 02 schreiben?

    danke im voraus

  4. #4
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    Avatar von Tiny88
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    Zitat Zitat von csam2133 Beitrag anzeigen
    ich habe mich für das proseminar nr. 02 angemeldet kann aber die dazu gehörende vorlesung nicht machen. kann ich in die vorlesung von nr. 01 gehen und trotzdem die prüfung für die nr. 02 schreiben?

    danke im voraus
    du musst die vorlesung nr.01 nicht besuchen, würde dir vl auch gar nichts nutzen, da nr.01 und nr.02 versch. kurse sind. in vorlesungen besteht keine anwesenheitspflicht. wenn du die vorlesung nr.02 nicht besuchen kannst, besorg dir eben die unterlagen oder eine gute mitschrift, dann ist die prüfung sicher auch schaffbar.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Tiny88 Beitrag anzeigen
    du musst die vorlesung nr.01 nicht besuchen, würde dir vl auch gar nichts nutzen, da nr.01 und nr.02 versch. kurse sind. in vorlesungen besteht keine anwesenheitspflicht. wenn du die vorlesung nr.02 nicht besuchen kannst, besorg dir eben die unterlagen oder eine gute mitschrift, dann ist die prüfung sicher auch schaffbar.

    Danke! Haben denn die beiden vorlesungen einen unterschiedlichen stoff mit anderen unterlagen, usw. oder ist es nur ein anderer professor?

  6. #6
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Tiny88
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    Zitat Zitat von csam2133 Beitrag anzeigen
    Danke! Haben denn die beiden vorlesungen einen unterschiedlichen stoff mit anderen unterlagen, usw. oder ist es nur ein anderer professor?
    unterlagen sind denk ich immer von prof zu prof unterschiedlich!! ob sie inhaltlich was anderes durchnehmen kann ich dir nicht sagen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Tiny88 Beitrag anzeigen
    unterlagen sind denk ich immer von prof zu prof unterschiedlich!! ob sie inhaltlich was anderes durchnehmen kann ich dir nicht sagen.
    ok danke! ich schaue einfach mal ob ich den kurs überhaupt bekomme und dann frag ich den prof vielleicht einfach.

  8. #8
    Member Bewertungspunkte: 0

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    ja inhaltlich unterrichten die beiden was anderes. Der Stoff wird nicht abgesprochen.
    fortuna audacem iuvat

  9. #9
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    Avatar von Ferrari
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    also recht 1 betrifft das österreichische zivilrecht, während recht 2 das öffentliche recht durchmacht! insofern komplett anderer stoff!!

    allerdings kann man bei jus-fächern wie ich finde recht gut aus den unterlagen lernen.
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  10. #10
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    vielleicht ist das ja ne dumme frage, aber ich muss nicht beides machen oder?

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