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Thema: Nichtantritt zur Fachprüfung

  1. #11
    Senior Member Bewertungspunkte: 4

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    habe im prüfungsreferat nachgefragt.das ist die antwort:
    Sollten Sie ohne fristgerechte Abmeldung einfach nicht bei der
    Prüfung erschienen sein, zählt es NICHT als Antritt, allerdings sind Sie für
    den nächsten Prüfungstermin (im Dezember) gesperrt.

    Um sich nachträglich für das Fernbleiben entschuldigen zu lassen, bringen
    Sie bitte binnen 7 Tagen ab Prüfungsdatum ein ärztliches Attest oder eine
    Arbeitsbescheinigung zu uns ins Prüfungsreferat.

  2. #12
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Danke!

    Dann wäre das auch ein für alle mal geklärt!
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    Häufig gestellte Fragen - FAQ
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    The answer to violence is even more democracy, even more humanity, but never naivety.
    Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident


  3. #13
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    Avatar von sowiloge
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    hallo!
    Verliert man eigentlich eine Antrittsmöglichkeit wenn man zur prüfung einfach nicht erscheint?
    lg

    EDIT: Beitrag (und Antworten) in passenden Thread verschoben
    Geändert von Matthias86 (10.02.2009 um 21:20 Uhr)

  4. #14
    Golden Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von girasol
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    wenn du zur prüfung angemeldet bist und dann nicht erscheinst hast du 3 tage zeit ein attest zu bringen ansonsten bist du für den nächsten antritt gesperrt!

  5. #15
    Senior Member Bewertungspunkte: 1
    Avatar von deinemama
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    aufjeden

  6. #16
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    Zitat Zitat von girasol
    wenn du zur prüfung angemeldet bist und dann nicht erscheinst hast du 3 tage zeit ein attest zu bringen ansonsten bist du für den nächsten antritt gesperrt!

    Antritt verliert man jedoch keinen !!!

  7. #17
    Golden Member Bewertungspunkte: 9

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    wird man wirklich für den nächsten Antritt auch noch gesperrt, nur weil man unabgemeldet nicht erscheint? kann denen doch wurst sein

    kann das jemand bestätigen?

    und wenn man kommt seine matrikelnr. raufschreibt, per glück ankreuzt und dann geht, das ist natürlich besser

    lg
    Geändert von Koffi (10.02.2009 um 17:34 Uhr)

  8. #18
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    Zitat Zitat von Koffi
    wird man wirklich für den nächsten Antritt auch noch gesperrt, nur weil man unabgemeldet nicht erscheint? kann denen doch wurst sein
    Es ist so. Siehe Satzung der UIBK:
    http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung...t-20080507.pdf

    In §23 steht dort alles was du zum Thema "Versäumen von Prüfungen" wissen musst.

  9. #19
    Golden Member Bewertungspunkte: 14
    Avatar von balu
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    371
    hallo,

    hab eine frage bezüglich sperre: wenn ich unentschuldigt nicht zu einer prüfung erscheine, werde ich ja für den nächsten termin gesperrt. gilt das nur für das besagte fach oder für den gesamten termin? also darf ich andere prüfungen beim nächsten termin schreiben?
    lg balu

    ---possibility is god given but handicap is man made---

  10. #20
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 62
    Avatar von birgit09
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    2.419
    gilt für das fach!
    "Nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei."



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