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Thema: Nichtantritt zur Fachprüfung

  1. #21
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von balu Beitrag anzeigen
    hab eine frage bezüglich sperre: wenn ich unentschuldigt nicht zu einer prüfung erscheine, werde ich ja für den nächsten termin gesperrt. gilt das nur für das besagte fach oder für den gesamten termin? also darf ich andere prüfungen beim nächsten termin schreiben?
    Gute Frage!
    Also die Logik würde mir sagen, dass du dann nur für die Prüfung gesperrt bist, bin der du nicht erschienen bist.
    Beispiel: bei Termin 1 schreibst du eine Prüfung und bist negativ und bei einer anderen Prüfung erscheinst du nicht. Ich würde es unsinnig finden, wenn du dann bei Termin 2 bei beiden Prüfungen oder auch für andere Prüfungen gesperrt bist.

    Aber mit der Logik kommt man auf der Sowi oft nicht weit.
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  2. #22
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    Aktuelle Gesetzeslage

    Zwar schon länger her...



    hab mich aus aktuellem Anlass auch grad damit befasst, und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

    Aktuelle Gesetzeslage:

    Link:
    http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung...g_02_09_09.pdf

    [§ 23. Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis

    (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag bei der Prüferin oder dem Prüfer von Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. bei Prüfungen, die nicht in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten werden, schriftlich bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter ohne Angabe von Gründen abzumelden. Danach ist die Abmeldung zu begründen.“
    ....

    (3) Wenn die oder der Studierende einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt,
    kann sie oder er beim nachfolgenden Prüfungstermin nicht antreten.

    (4) Die oder der Studierende hat den Grund für das Versäumnis oder den Rücktritt von der
    Prüfung binnen einer Woche schriftlich bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter
    anzuzeigen und glaubhaft zu machen.

    (5) Liegt ein wichtiger Grund vor, wird die Prüfung, von welcher der Rücktritt erfolgte (Abs.2), nicht auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet, bzw. wird für die Prüfung, die versäumt wurde, die Prüfungsantrittssperre (Abs. 3) aufgehoben. Im Ablehnungsfall
    erhält die oder der Studierende auf Antrag einen Bescheid.]



    Diese und weitere Infos hier:
    http://www.uibk.ac.at/rechtsabteilun...l#studienrecht
    Geändert von SoWiTom (09.12.2009 um 18:59 Uhr) Grund: ergänzung

  3. #23
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    Avatar von Der Wolf
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    hab das auch gerade durchgelesen, weil ich mir nicht sicher bin ob ich noch genug zeit zusammenbekomme um auf meine prüfung am freitag zu lernen! im meinem verständnis heißt das, dass ich falls ich einfach nicht hingehe, nur für den nächsten termin (feb) gesperrt bin, jedoch verfällt kein prüfungsantritt?!? hab ich das so richtig verstanden?

    wäre schon mein 3 versuch, will deshalb nicht schlecht vorbereitet hingehen, deshalb dann wohl besser im zweifelsfall einfach daheim bleiben, und dann eben bis april/mai(?) warten mit dem 3.versuch! ist so richtig oder?!?

    bitte um antwort, sonst muss ich mir noch überlegen, ob ich mich mogen noch abmelden gehen soll!!!

  4. #24
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von Der Wolf Beitrag anzeigen
    hab das auch gerade durchgelesen, weil ich mir nicht sicher bin ob ich noch genug zeit zusammenbekomme um auf meine prüfung am freitag zu lernen! im meinem verständnis heißt das, dass ich falls ich einfach nicht hingehe, nur für den nächsten termin (feb) gesperrt bin, jedoch verfällt kein prüfungsantritt?!? hab ich das so richtig verstanden?

    wäre schon mein 3 versuch, will deshalb nicht schlecht vorbereitet hingehen, deshalb dann wohl besser im zweifelsfall einfach daheim bleiben, und dann eben bis april/mai(?) warten mit dem 3.versuch! ist so richtig oder?!?
    Vollkommen korrekt!
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  5. #25
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    Zitat Zitat von Der Wolf Beitrag anzeigen
    im meinem verständnis heißt das, dass ich falls ich einfach nicht hingehe, nur für den nächsten termin (feb) gesperrt bin, jedoch verfällt kein prüfungsantritt?!? hab ich das so richtig verstanden?
    so war das bei mir als ich auf strategie und marketing "verzichtet" habe. konnte in der nächsten prüfungswoche nicht antreten, habe aber keinen antrittsversuch verloren... sollte also so stimmen.

    hoffe ich konnte dir helfen...

    allerdings: OHNE GEWÄHR!!!!

  6. #26
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    Avatar von Der Wolf
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    danke für die schnellen antworten! wenns so im studiengesetz steht, wirds wohl so sein, da vertrau ich jetzt einfach mal drauf.
    nochmals danke

  7. #27
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    Avatar von csak1988
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    hallo!
    ich hab eigentlich gedacht dass es als antritt zählt und man einen 5er bekommt + man ist für den nächsten termin gesperrt.
    wurde das jetzt geändert oder war das immer schon so??

  8. #28
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von csak1988 Beitrag anzeigen
    ich hab eigentlich gedacht dass es als antritt zählt und man einen 5er bekommt + man ist für den nächsten termin gesperrt.
    Nein, das war schon immer (zumindest in den letzten 3-4 Jahren) so.
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  9. #29
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    nichtantritt zur fachprüfung

    was passiert, wenn ich nicht zur fachprüfung erscheine?
    muss ich außer dem verpatzten antritt noch mit anderen konsequenzen rechnen?

    mfg

  10. #30
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    Es war mal so, dass man dann für den nächsten Termin gesperrt war. Ich weiss aber nicht, ob es das noch gibt!

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