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The answer to violence is even more democracy, even more humanity, but never naivety.
Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident
Das sollte der Fall sein. Dafür die Hand ins Feuer legen möchte ich aber nicht.
Dazu habe ich in den Studienrichtlichen Bestimmungen (http://www.uibk.ac.at/fakten/leitung...03.02.2010.pdf), die eigentlich für die gesamte Uni Innsbruck gelten sollte, folgendes gefunden:
§ 23. Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis
(1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag bei der Prüferin oder dem Prüfer von Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. bei Prüfungen, die nicht in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten werden, schriftlich bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter ohne Angabe von Gründen abzumelden. Danach ist die Abmeldung zu begründen.“
(2) Eine Prüfung wird mit der Note „nicht genügend“ beurteilt, wenn die oder der Studierende nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Die Prüfung hat mit der Ausgabe der Prüfungsaufgaben bzw. mit dem Stellen der ersten Frage begonnen.
(3) Wenn die oder der Studierende einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt, kann sie oder er beim nachfolgenden Prüfungstermin nicht antreten.
(4) Die oder der Studierende hat den Grund für das Versäumnis oder den Rücktritt von der Prüfung binnen einer Woche schriftlich bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter anzuzeigen und glaubhaft zu machen.
(5) Liegt ein wichtiger Grund vor, wird die Prüfung, von welcher der Rücktritt erfolgte (Abs. 2), nicht auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet, bzw. wird für die Prüfung, die versäumt wurde, die Prüfungsantrittssperre (Abs. 3) aufgehoben. Im Ablehnungsfall erhält die oder der Studierende auf Antrag einen Bescheid.
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Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident
Kurze Frage, wenn ich am Monatg nicht hingehe zur Prüfung wo ich angemeldet bin, bin ich ja für den nächsten prüfungsantritt gesperrt. Ist das in dem fall der Juli wo ich gesperrt bin oder der September?
lg
Hilfe!! Ich wollte morgen Öko schreiben, hab mir aber einen Magen-Darmvirus eingefangen. Ich war beim Arzt und hab auch ein Attest. Allerdings mache ich mir Sorgen, trotzdem für Juli gesperrt zu sein. Ist dem denn so? Ich hoffe nicht, weil (entschuldigt die Ausdrucksweise) kotzend bei der Prüfung zu erscheinen, macht ja auch nicht gerade Sinn.
Danke
@viki
Keine Sorge, einfach das Attest (das für den Prüfungstag gelten muss!) per Mail ans Prüfungsreferat schicken und wenn's dir wieder besser geht möglichst bald persönlich vorbeibringen. Dann wirst du auch nicht für den nächsten Termin gesperrtlg
Hallo, hat sich inzwischen eh noch nichts geändert? geh ich nicht hin, bin ich am nächsten Termin gesperrt?Bei der Sowi ändert sich ja gefühlte alle 2 wochen was
deswegen frag ich nochmal nach
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Hallo Leute,
weiß vielleicht jemand was passiert, wenn ich bei einer Gesamtprüfung ohne eine Entschuldigung (auch im Nachhinein nicht) einfach nicht aufkreuze? Ich werd dann ja natürlich nicht benotet, aber zählt das dann trotzdem als Antritt? Oder ist die einzige Konsequenz davon dass ich für den nächsten Termin gesperrt bin? Kann mir da jemand Auskunft geben?
Lg Mario
@Mario123: Habe deinen Beitrag hierher verschoben, hier wirst du sicher fündig werden!
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