grundsätzlich kann man nach § 79 Abs 1 UG 02 meines wissens nach nur negative beurteilungen anfechten, keine positiven.
aber am besten hilft dir hier sicher die öh, persönlich oder vielleicht auch per beschwerdeformular: http://oehinfo.uibk.ac.at/planetmail/beschwerde_lv.htm
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