Ich glaub, das bedeutet nur, dass man halt nur eine Restriktion (Nebenbedingung) angeben muss. Aber trotzdem ganz normal vorgehen, also: Zielfunktion, Nebenbedingung(en), Nichtngeativitätsbedingung (SAU-Dummes Wort, nicht?).
Andere Meinungen?
In der Klausur WS 03/04, Entscheidungsmodelle, Aufgabe 2 ist ausdrücklich angegeben, daß es nur eine Engpaßanlage gibt.
Heißt das, daß man in diesem Fall lediglich den DB/Engpaßeinheit ausrechnen muß (wie in der VO im Bsp. 1) oder muß man auch hier wieder Entscheidungsvar., Nebenbedingungen,... aufstellen?
Ich glaub, das bedeutet nur, dass man halt nur eine Restriktion (Nebenbedingung) angeben muss. Aber trotzdem ganz normal vorgehen, also: Zielfunktion, Nebenbedingung(en), Nichtngeativitätsbedingung (SAU-Dummes Wort, nicht?).
Andere Meinungen?
Naja, denk ich mir eigentlich auch, aber sicher bin ich mir nicht...
Hat jemand eine andere Meinung?
Ich glaube ja, dass man nur den DB/Engpasseinheit ausrechnen muss. Die Frage lautet ja, wie man den höchsten DB errechnen kann und dafür reicht ja schon der DB/Engpasseinheit. Die andere Variante wäre nur unnötig kompliziert um dann doch wieder nur auf selbe zu kommen.
Das ist eben das Problem, denn das hätte dann ja eigentlich auch Auswirkungen auf Aufgabe 2 vom SS 04 - dort ist ja die Fragestellung nicht wesentl. anders, oder!?
Dort sieht´s aber schon danach aus, als müßte man Entscheidungsvar., NB,.... usw. aufstellen.
@ Clemens
Würd es auch so machen!
der optimale DB ist bei mir 192000
Produktionsprogramm:
P1: 0
P2: 128
aber das ist ja eh nit gfragt
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