hi,
würde gerne die Vo Klausur im April schreiben. Wollte fragen ob mir jemand die Vo klausur von Februar mit lösungen etc. zusenden kann.
Könnt ihr mir sagen, was man sich besonders gut anschauen sollte?
Vllt kann mir auch jemand die lösungen der kontrollfragen senden.
Falls jemand interesse an ner lerngruppe etc. hat einfach melden.
lg chris


Welche!der!folgenden!Aussagen!ist/sind!richtig?
– Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung eines Betriebs
Aufwendungen!für!die!Ingangsetzung!und!Erweiterung !eines!Betriebs!
dürfen!gemäß!UGB!aktiviert!werden.
– Aufwendungen!für!die!Gründung!eines!Unternehmens!d ürfen!gemäß!
UGB i ht kti i t d
UGB!nicht!aktiviert!werden.
– Kosten!für!die!Ausgabe!von!Aktien!gehören!zu!den!A ufwendungen!aus!
für!die!Ingangsetzung!eines!Betriebes
– Die!Aktivierung!von!Aufwendungen!für!das!Ingangset zen und!
Erweitern!eines!Betriebes!erhöht!die!liquiden!Mitt el!im!Unternehmen!
und ist daher zahlungswirksam
und!ist!daher!zahlungswirksam.
– Werden!Aufwendungen!für!die!Ingangsetzung!und!Erwe iterung!eines!
Betriebes!aktiviert,!erhöht!sich!im!Jahr!der!Aktiv ierung!im!Vergleich!
zur!Nicht"Aktivierung!der!Jahresüberschuss.!Dafür! wird!der!
Jahresüberschuss!der!Folgejahre!belastet.!

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
– Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt nach dem strengen
Ni d t t i i
Niederstwertprinzip.
– Beim Finanzanlagevermögen muss auch bei einer vorübergehenden
Wertminderung abgewertet werden.
– Die planmäßige Abschreibung muss nach UGB linear erfolgen.
– Bei der Bewertung des Sachanlagevermögens gelten die (fortgeführten)
Anschaffungs‐ oder Herstellungskosten idR als Wertobergrenze.
– Das Finanzanlagevermögen ist idR planmäßig abzuschreiben.
– Geht das wirtschaftliche Eigentum eines Leasinggegenstandes durch die
Gestaltung des Leasinggegenstandes auf den Leasingnehmer über, muss
der Leasingnehmer den Gegenstand in seiner Bilanz aktivieren
– Die Aktivierung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer erfolgt in
Höhe der Summe der zukünftigen Leasingzahlungen
– Im Anlagevermögen muss nur bei dauerhafter Wertminderung
verpflichtend eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
– Die Bewertung selbst erstellter Sachanlagen zum Mindestansatz führt
Die Bewertung selbst erstellter Sachanlagen zum Mindestansatz führt
im Jahr der Aktivierung dazu, dass der Betriebserfolg im Vergleich zum
Höchstansatz höher ist.
D G t f l i lb t t llt S h l i t bhä i
– Der Gesamterfolg einer selbst erstellten Sachanlage ist unabhängig
von der ursprünglichen Aktivierung zum Mindest‐ oder Höchstansatz
gleich hoch.
– Der zeitliche Anfall der Steuerzahlung ist von der Ausübung des
Bewertungswahlrechtes hinsichtlich der Herstellungskosten abhängig. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
– Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgt nach dem strengen
g g g g
Höchstwertprinzip.
– Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind niemals länger als ein
Jahr im Unternehmen
Jahr im Unternehmen.
– Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgt nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip.
d l f f l h d
– Die Bewertung des Umlaufvermögen erfolgt nach dem strengen
Niederstwertprinzip.
– Das Umlaufvermögen ist idR planmäßig abzuschreiben.
– Die Gegenstände des Umlaufvermögens müssen langfristig finanziert sein.
– Der Kauf von Umlaufvermögensgegenständen ist sofort erfolgswirksam.
D V b h G tä d d U l f ö i t
– Der Verbrauch von Gegenständen des Umlaufvermögens ist
erfolgswirksam.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
– Die mengenmäßige Einsatzermittlung beim Vorratsvermögen muss direkt
in Form einer Lagerbuchhaltung erfolgen
in Form einer Lagerbuchhaltung erfolgen.
– Steigen die Preise in der Berichtsperiode führt die Anwendung des LIFO‐
Verfahren im Vergleich zum gewogenen Durchschnittspreisverfahren zu
einem höheren Lagerwert in der Bilanz.
– Steigen die Preise in der Berichtsperiode führt die Anwendung des LIFO‐
Verfahren im Vergleich zum gewogenen Durchschnittspreisverfahren zu
einem höheren Wareneinsatz in der Bilanz.
Für die Anwendung des Identitätspreisverfahrens reicht eine indirekte
– Für die Anwendung des Identitätspreisverfahrens reicht eine indirekte
Einsatzermittlung aus.
– Für die Anwendung des gleitenden Durchschnittspreisverfahren ist eine
direkte Einsatzermittlung notwendig.
direkte Einsatzermittlung notwendig.
– Unverzinsliche Forderungen sind jedenfalls mit dem Barwert der
zukünftigen Zahlungen in der Bilanz anzusetzen.
– In einer unternehmensrechtlichen Bilanz ist eine pauschale
p
Wertberichtigung von Forderungen, die auf Erfahrungswerten beruht,
zulässig.



Unser Unternehmen stellt Elektromotoren her (Umsatz pa1 Mio€).
1. Einer unserer Motoren hat bei unserem Kunden nach dessen durch ein
Gutachten untermauerten Aussagen einen Maschinenschaden verursacht; wir
wurden vom Kunden auf Zahlung von 30.000 €geklagt.
2. Ein uns unbekannter Geschäftsmann aus Nigeria schreibt in einem wirren
eMail, dass wir ihm noch 10.000 €an Vermittlungsprovision schulden.
3. Branchenüblich ist die Bildung einer GewährleistungsRSt von 1% des
Umsatzes.
4. Ein seit dem Vorjahr laufender Passivprozess über 10.000 €strittiges
Werkhonorar (zur Gänze plus 4.000 €Prozesskosten rückgestellt) wurde mit
Vergleich beendet: wir zahlen 3.000 €plus 1.000 €Prozesskosten.
5. Wir rechnen mit einer in 3 Jahren schlagend werdenden
Rücknahmeverpflichtung für Altgeräte in Höhe von 20.000 €.
Gewinn vor RSt-Buchungen= 100.000 €, KöSt-Satz= 25%
Aufgabenstellungen:
1. Feststellung, in welchen Fällen Aufwand oder Auszahlung bzw. Ertrag oder
Einzahlung vorliegt.
2. Darstellung der Auswirkungen der Geschäftsfälle auf Bilanz, GuVund CFS inkl.
Berechnung der KöSt-Rückstellung
Umfassendes Beispiel:
Unser Unternehmen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr nachstehende
Verbindlichkeiten begründet oder bezahlt:
1. Einkauf von Waren auf Ziel um 200.000 €, davon sind 80.000 €am
Bilanzstichtag noch offen (4.000 €davon betreffen einen mittlerweile
insolventen und absolut vermögenslosen Lieferanten).
2. Aufnahme eines in 10 Jahren endfälligen Darlehens über 120.000 CHF
(Kurs am Valutazuzählungstag: 1,6; Kurs am Bilanzstichtag: 1,5), die Zinsen
hiefür wurden am 30.12. mit 3.000 €bezahlt.
3. Die im Vorjahr in der Bilanz mit 50.000 €ausgewiesenen VerbLLwurden in
Höhe von 45.000 €bezahlt. Der Rest ist verjährt.
Aufgabenstellungen:
1.Feststellung, in welchen Fällen Aufwand oder Auszahlung bzw. Ertrag oder
Einzahlung vorliegt.
2.Darstellung der Auswirkungen der Geschäftsfälle auf Bilanz, GuVund CFS