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Thema: beispiele FP steuermanagement, april 2010

  1. #31
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    Avatar von Arife
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    wenn mal 2mal unterschreitet besteht ab dem 2.folg. jahr keine RELE, soviel ich weiss. und dasselbe auch bei einmaligem unterschreiten, so wie du dies vorhin gsagt hast?

    aber gibt es unterschiede zw 4/3 ermittler und 5ermittler, ich mein jetzt bei der RELE? sonst ist mir der unterschied schon bewusst.

    aja es gelten neue regelungen bzgl RELE:
    http://www.kmu-rechnungswesen.at/ind...d=55&Itemid=60
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  2. #32
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    Avatar von Corle
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    Hat jemand eine gute Unterlagensammlung, die man am Samstag zur Prüfung mitnehmen darf, zusammengestellt und könnte sie mir bitte mailen?

    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    aber gibt es unterschiede zw 4/3 ermittler und 5ermittler, ich mein jetzt bei der RELE? sonst ist mir der unterschied schon bewusst.

    aja es gelten neue regelungen bzgl RELE:
    http://www.kmu-rechnungswesen.at/ind...d=55&Itemid=60
    Ja stimmt, aber wenn man ihm hinschreibt das man noch mit den 2009er Regelungen arbeitet sollte es auch passen.

  3. #33
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    Avatar von Corle
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    Noch eine Frage:

    Zitat Zitat von Corle Beitrag anzeigen
    Ich hätte noch eine Frage zur FP vom 19.12.2009

    Aufgabe 3 - Wechsel der Gewinnermittlung:

    Als zusätzliche Angabe steht ja:
    "Im Dezember vor dem Wechsel der GE-Art wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von 30.000 für 2009 und 2010 vorausgezahlt"

    Muß man hier was machen? Es sind ja RAP die man beim Wechsel von 4.1 auf 4.3 auflösen muß oder?
    Zitat Zitat von csae7395 Beitrag anzeigen
    Zu der Frage mit den RAP: Hab mir in der ZS aufgeschrieben, dass bei RAP im Normalfall kein Unterschied bei den GE-Arten besteht!
    Beim zweiten Beispiel was in der Zusatzstunde gerechnet wurde (FP 19.09.08 Beispiel 3 - Wechsel der Gewinnermittlung), stand zusätzlich in der Angabe:
    "Zusätzlich wurde noch festgestellt, dass die Zinsen für die Bankverbindlichkeiten am 30.6. des Folgejahres fällig werden. Die Verzinsung des Endfälligen Darlehens beträgt 6% p.a."

    In der Zusatzstunde wurden hier sehr wohl die Zinsen ausgerechnet und abgeschlagen... Für mich heißt dass, das ja §4.3 die Zinsen sofort zahlt, aber beim Wechsel der Gewinnermittlung ja damit doch ein RAP gebildet werden muß, oder versteh ich was falsch?

  4. #34
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    hi!

    kann mir jemand helfen. kapier das mit der Gewinnermittlung von der Klausur am 13.02.09 nicht. mit zufluss bzw. realisationsprinzip.

    hat jemand diese aufgabe komplett gerechnet?

    glg

  5. #35
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    Beispiel 2 oder 3?

  6. #36
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    Avatar von Arife
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    hast du die lösgn von dem bsp mit den 6% Zinsen???

    Zitat Zitat von Corle Beitrag anzeigen
    Noch eine Frage:





    Beim zweiten Beispiel was in der Zusatzstunde gerechnet wurde (FP 19.09.08 Beispiel 3 - Wechsel der Gewinnermittlung), stand zusätzlich in der Angabe:
    "Zusätzlich wurde noch festgestellt, dass die Zinsen für die Bankverbindlichkeiten am 30.6. des Folgejahres fällig werden. Die Verzinsung des Endfälligen Darlehens beträgt 6% p.a."

    In der Zusatzstunde wurden hier sehr wohl die Zinsen ausgerechnet und abgeschlagen... Für mich heißt dass, das ja §4.3 die Zinsen sofort zahlt, aber beim Wechsel der Gewinnermittlung ja damit doch ein RAP gebildet werden muß, oder versteh ich was falsch?
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  7. #37
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    Ja das war aus der FP vom 19.09.08

    Forderungen LL +5000
    Vorräte +10000
    Verbindlichkeiten LL -15000
    sonstige Verbindlichkeiten -1800 (setzt sich zusammen aus 60000*0,06=3600/2 da für halbes Jahr)

    Übergangsgewinn: 43200

  8. #38
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    meine Beispiel 2. Zuflussprinzip 13.02.09

    09; 10; 11; 12; 13
    Ums. 300; 420; 500; 500; 300;
    Ford. 100; 250; 280; 350; 450;
    Auf. 150; 150; 200; 200; 180

    hab das jetzt so gerechnet

    09: 300-150= 150
    10: 520-150= 370
    11: 750-200= 550

    weil in 11 Umsätze 750 betragen somit >600.000 muss ich ab dem J. 12 umstellen oder?

    und im J 12 habe ich dann: 780.00+30 (Vdg.) - 200= 610 stimmt das?

    und mein Übergangsgewinn ist dann nur die 280 + 30 oder?

    hatt das jemand auch?

  9. #39
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    Avatar von Corle
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    Also dzt. ist er ja §4.3 Gewinnermittler. Hier ist NUR der Umsatz zu betrachten. 2010, 2011 wird die Umsatzgrenze von 400.000 2x überschritten, d.h. ab 2013 ist er §5 Gewinnermittler.

    Beim Wechsel gibt es ein Übergangsergebnis. D.h. die Forderungen aus 2012 müssen 2013 versteuert werden.

    Übergangsergebnis:
    Umsatz 2013: 300.000
    + Forderungen LL 2012: 350.000
    +Differenz Forderungen LL 2013 und 2012: 100.000
    -Aufwände aus 2013: 180.000
    = 570000

    Bitte um Korrektur falls ich argen Blödsinn verzapfe.

  10. #40
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    Avatar von Arife
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    bei 4/3 schaut man ja nur auf den umsatz. ist es so, dass man bei 4/1 und 5 auf d umsätze und forderungen achten muss? Weil bei realisationsprinzip schaut man ja auf umsatz+FO,

    danke dir )
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

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