es ist die Differenz zu Nettoergebnis von a) gmeint. Also die Gellschafterin soll die gleichen Mittel zur Verfügung haben wie beim EinzelUN
die BA-pauschale ist deshalb dazuzurechnen, weil es ja nur ein pauschale begünstigung und ja keine tatsächlichen ausgaben sind. also es werden ausgaben abgezogen die gar nicht angefallen sind.
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