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Thema: beispiele FP steuermanagement, april 2010

  1. #51
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    Avatar von Arife
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    warum muss man die BA-pauschale wieder dazurechnen bitte??? das versteh i jetzt nit...
    i hab bei der SV and. betrag: wahrscheinlich weil i mit den neuen sätzen grechnet hab, (25,43%, HBMGL:57540, UV: 96,36)
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  2. #52
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    Avatar von fa11out
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    es ist die Differenz zu Nettoergebnis von a) gmeint. Also die Gellschafterin soll die gleichen Mittel zur Verfügung haben wie beim EinzelUN


    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    warum muss man die BA-pauschale wieder dazurechnen bitte??? das versteh i jetzt nit...
    i hab bei der SV and. betrag: wahrscheinlich weil i mit den neuen sätzen grechnet hab, (25,43%, HBMGL:57540, UV: 96,36)
    die BA-pauschale ist deshalb dazuzurechnen, weil es ja nur ein pauschale begünstigung und ja keine tatsächlichen ausgaben sind. also es werden ausgaben abgezogen die gar nicht angefallen sind.

  3. #53
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    Avatar von Arife
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    achsooo danke dir, aber wenn bei der frage dies (für konsumzwecke die selben mittel wie bei a) z. Verf. steht) nicht dabei steht, dann muss ich nicht die BA dazuzählen oder wie????
    danke vielmals,

    weiss du vlcht noch die antwort von der FP 18.09.09 bsp 2, welche ich vorhin gepostet hab....??
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  4. #54
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    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    es ist die Differenz zu Nettoergebnis von a) gmeint. Also die Gellschafterin soll die gleichen Mittel zur Verfügung haben wie beim EinzelUN
    Danke! Jetz versteh ichs!

    @Arife Er rechnet IMMER (bei Gehalt >60000) mit 13404€...

  5. #55
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen

    weiss du vlcht noch die antwort von der FP 18.09.09 bsp 2, welche ich vorhin gepostet hab....??
    ich würde da zu diesen ergebnissen kommen:

    annahme: aufwände sind immer sofort zahlungswirskam:

    BMGL 2010: 300.000
    BMGL 2011: 300.000
    BMGL 2012: 570.000 - Umstellung der Rechnungslegung ist erfolgt

  6. #56
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    Avatar von Arife
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    ich verstehs nicht
    nur speziell auf dieses bsp bezogen wird SV mit 13404 abgezogen oder wie? aber falsch wäre es nicht wenn ich den mit beitragssätze rechne?

    sorry aber warum max 75% ausschüttung, die beträge krieg ich nicht raus (75896, 52994)...

    vielen dank für die hilfe
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  7. #57
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    Avatar von fa11out
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    13404 ist dich höchstbmgl. die einzahlung ist ja nach oben hin begrenzt bei 4690 monatlich

    und 75% deswegen weil das die nettoauschüttung ist: auschüttbarer betrag - 25% Kest

  8. #58
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    also bei a) und b) die AK mit 300000 so belassen, aber bei c) wie kommst du auf 570000???

    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    ich würde da zu diesen ergebnissen kommen:

    annahme: aufwände sind immer sofort zahlungswirskam:

    BMGL 2010: 300.000
    BMGL 2011: 300.000
    BMGL 2012: 570.000 - Umstellung der Rechnungslegung ist erfolgt
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  9. #59
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    also bei a) und b) die AK mit 300000 so belassen, aber bei c) wie kommst du auf 570000???
    300.000
    + FDG 450.000
    - Aufwände -180.000
    =BMGL §5 Ermittler

  10. #60
    Member Bewertungspunkte: 1
    Avatar von Arife
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    aha dankeschön
    diese 13404 verwirren mich jetzt ganz, ich werd SV ganz normal mit hbmgl 57540*25,43%+96,36=14728,78


    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    13404 ist dich höchstbmgl. die einzahlung ist ja nach oben hin begrenzt bei 4690 monatlich

    und 75% deswegen weil das die nettoauschüttung ist: auschüttbarer betrag - 25% Kest
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