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Thema: beispiele FP steuermanagement, april 2010

  1. #1
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    beispiele FP steuermanagement, april 2010

    hi leute,

    fp vom 19.12.2009 - wechsel der gewinnermittlung
    hat jemand das richtige ergebis?

    hab bei den angaben vom pummerer immer das gefühl, dass etwas fehlt. in dem fall sogar die aufgabenstellung oder überseh ich was?

    er schreibt: "zusätzlich sind folgende information verfügbar": --> leeres blatt d.h. es gibt also keine zusätzlichen infos?
    Geändert von csaf5856 (13.03.2010 um 17:43 Uhr)

  2. #2
    Golden Member Bewertungspunkte: 13

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    weiss jemand wann man mit dem buchwert oder mit dem verkehrswert rechnen muss??

    in der fp vom 13.2.2009 ist der verkehrswert größer als der buchwert - was genau bedeutet das für die berechnung.



    lg

  3. #3
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    Avatar von gerharddistler
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    vielleicht vorweg, wenn da steht wechsel gewinnermittlungsart, dann sollte man schon wissen, dass man das übergangsergebnis berechnen sollte ^^ -> übergangsgewinn nächsten periode zu versteuern, verlust auf 7 jahre aufteilen.

    buchwert, des problem hättest nit wennst immer brav zusatzstunde gegangen wärst. und beim übergangsergebnis gibs ein klares schema wie man vorgehen muss und wennst das kapiert hast (es darf halt nichts dopplet oder gar nicht berücksichtigt werden) dann hast kein problem des übergangsergebnis auszurechnen.
    liquide mittel werden überall gleich sein da wird sich nichts am kontostand ändern, nur weilst du die gewinnermittlungsart ändert. viel mehr musst halt da bei den anderen bilanzposten achten. probierst halt mal jetzt des beispiel zu lösen, wennst wo hängst musst halt angabe da reinstellen vl. hab ich ja lust und zeit und rechne es dir aus.

    und wenn angaben fehlen gibs ja auch noch annahmen --> auf das hätte er in der zusatzstunde hinverwiesen, dass man ruhig annahmen machen kann, sollte TATSÄCHLICH was fehlen um das beispiel zu lösen
    mfg
    ------------------------------------------------

  4. #4
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    Zitat Zitat von gerharddistler Beitrag anzeigen
    vielleicht vorweg, wenn da steht wechsel gewinnermittlungsart, dann sollte man schon wissen, dass man das übergangsergebnis berechnen sollte ^^ -> übergangsgewinn nächsten periode zu versteuern, verlust auf 7 jahre aufteilen.

    buchwert, des problem hättest nit wennst immer brav zusatzstunde gegangen wärst. und beim übergangsergebnis gibs ein klares schema wie man vorgehen muss und wennst das kapiert hast (es darf halt nichts dopplet oder gar nicht berücksichtigt werden) dann hast kein problem des übergangsergebnis auszurechnen.
    liquide mittel werden überall gleich sein da wird sich nichts am kontostand ändern, nur weilst du die gewinnermittlungsart ändert. viel mehr musst halt da bei den anderen bilanzposten achten. probierst halt mal jetzt des beispiel zu lösen, wennst wo hängst musst halt angabe da reinstellen vl. hab ich ja lust und zeit und rechne es dir aus.

    und wenn angaben fehlen gibs ja auch noch annahmen --> auf das hätte er in der zusatzstunde hinverwiesen, dass man ruhig annahmen machen kann, sollte TATSÄCHLICH was fehlen um das beispiel zu lösen
    mfg
    mein lieber gerharddistler,

    vielen dank für deine hilfreiche antwort

    vorweg solltst du wissen, das sich bac wiwi studiere und somit keine zusatzstunde besucht habe.

    bevor du fragst, ich habe auch die VO NICHT besucht, da ich berufstätig bin - irgendwie muss ich mir mein studium finanzieren.

    also, solltest du infos, unterlagen und schemen haben, die mir helfen könnten, wäre ich dir sehr dankbar.

    ansonsten ...................

    danke & lg

  5. #5
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    Avatar von gerharddistler
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    ja für uns ist die zusatzstunde auch nicht pflicht also keine anwesenheit und kann jeder besuchen.
    unterlagen hätt ich schon, aber halt zum kopieren, sprich meine mitschriften, also nichts digital.

    keine ahnung wie man das am besten lösen.
    lg
    ------------------------------------------------

  6. #6
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    Avatar von DaMan
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    FP Steuermanagement; altes Klausurbsp

    Kann mir jemand die Antwort auf dieses Beispiel geben, wäre echt nett: (Zur Info: ich war kaum in ver Vorlesunb, aber Zusatzstunde war ich immer; haben wir aber nicht besprochen sowas

    Fallstudie Unternehmensgründung (20 Punkte)
    a) Ein Unternehmen hat die Preise seiner Produkte bisher unter Vernachlässi-gung sämtlicher Steuern kalkuliert. Die Geschäftsführung beauftragt nun Sie, Steuern in die Kalkulation zu integrieren und bittet Sie vorweg, fol-gende Fragen mit einer kurzen Begründung zu beantworten:
    • Welche Steuern sind zu berücksichtigen?
    • Erwarten Sie einen wesentlichen Einfluss auf den Produktpreis?
    b) Das gleiche Unternehmen hat seinen Business-Plan natürlich auch unter Vernachlässigung von Steuern erstellt und die Gewinnerwartungen (Bi-lanzgewinn) so den Investoren mitgeteilt. Welche Änderungen durch Er-tragsteuern sind in diesem Bereich zu erwarten? Versuchen Sie auch eine quantitative Abschätzung.

    Vielen Dank im Voraus



    lg
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  7. #7
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    Avatar von fa11out
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    das ist von einer realtiv alten FP?

    ich glaub nicht, dass sowas kommt denn rechnungen in diese richtung haben wir im kurs nie angesehen

  8. #8
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    Finale Unternehmensbesterung

    Hallo,

    hätte bitte folgende Frage zur Finalen Unternehmensbesterung:

    Wie werden die laufenden Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb im Jahr der Veräußerung besteuert?
    siehe FP vom 13.02.09 Beispiel 5, wo die laufenden Einkünft €75000.- betragen.

    Vielen Dank schon mal
    LG

  9. #9
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    Avatar von Corle
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    Ich hab auch eine Frage. FP 19.12.09 Aufgabe 1- Abgabenbelastung im Rechtsformvergleich.

    In der Angabe steht das Investitionen in Höhe von 250.000 getätigt worden sind. In der Tabelle bei der Angabe steht unter "andere Zahlungsgleiche Aufwendungen" auch nochmal 250.000.

    Ist damit dasselbe gemeint?
    Was ist mit der Information zu tun? Ist das ein Hinweis um den Investitionsfreibetrag auszuschöpfen?

    lg
    C.

  10. #10
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    zur ersten Frage: Nein, eine Investition ist in der Regel kein Aufwand, daher glaube ich nicht dass es das gleiche ist ...

    zur zweiten: ... ich denke dass auf den Freibetrag für investierte Gewinne angespielt wird. (bzw. hast du das wahrscheinlich eh gemeint mit der "det. unkorrekten" Bezeichnung Investitionsfreibetrag)

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