Geändert von Corle (08.04.2010 um 19:13 Uhr)
Darfst nicht verwechseln mit dem Freibetrag denn du für Investitionen vom Gewinn abziehen darfst.
Sondern:
http://portal.wko.at/wk/format_detai...DstID=0&BrID=0
Ich sag mal so: es ist mir schon öfters aufgefallen dass wenn ich nach gewissen Fragestellungen vom Pummerer gesucht hab, die echte Lösung dann etwas anders ausgesehen hat. Ich halt mich aber bei 90% an dem wie wir es bei ihm gelernt haben.
Ich denke mal, es ist kein SBWL Steuerrecht, sondern ein abgespecktes ABWL Steuermanagement wo man eben nur Grundzüge lernt und nicht alles so detailliert sonst wirds zu aufwändig für ein ABWL.
Hmmm. könnte es sein, dass bei Übernahme/ Aufgabe die 3J gelten und bei Wechsel d. GE-Art 1J?
Neue Frage:
FP 13.02.09, Aufgabe 1b)
Haben in der ZS das verfügbare Gehalt der Gesellschafterin ausgerechnet (39.647€).
Da hab ich mir dann dazugeschrieben, dass die Differenz 39.745€ beträgt, welche wir eigentlich netto bräuchten. Der Ausschüttungsbedarf würde 52.994€ betragen (wg. 75%), was aber leider nicht verfügbar ist und wir deshalb den maximal verfügbaren Betrag ausschütten (75.896€).
Jetz meine Frage: Um welche Differenz handelt es sich hierbei und wieso wird der Ausschüttungsbedarf nicht erfüllt (75896 > 52994!!)?
Danke schonmal für eure Hilfe!
FP 18.09.09
2) Gewinnermittlg.: wie seid ihr bei dem bsp vorgegangen???
a) 300000*70%*6%=12600
b) 12600*50%=6300
c) 11.000 (ohne USt)
kann das stiimmen?
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
Gesellschafterin:
70000
-4200 (BA-Pausch.(6%))
-13404 (SV)
=52396 (ESt.BGL)
-16949 (ESt)
+4200 (BA-Pausch.)
=39647 (nicht vergessen, die BA-Pausch. wieder dazurechnen!)
Dann kommt hier eben der Schritt, bei dem ich nicht weiß, welche Differenz hier gemeint ist... Generell kommt man imho zur Ausschüttung, indem man das verfb. durch 0,75 dividiert (wg. KSt 25%).
39745/0,75=52994
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