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Thema: beispiele FP steuermanagement, april 2010

  1. #71
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    wow du bist echt spitze, vielen vielen dank

    hast du vlcht bsp 2) FP 17.07.09 auch gerechnet?

    ich bin folg.maßen vorgeg.:
    a)
    2009 2010 2011 2012 2013
    umsatz 350 420 420 420 350
    -aufwendgn -310 -310 -310 -310 -310
    est-belastg 40 110 110 110 40

    2013 ist er RELEplichtig, da umsatz v. 400000 2mal überschritten wird, und desh. im 2folg. jahr buchf.pl. wird.

    aber was passiert bei c)?????
    bei a) musst du die FDG abziehen, also da Zahlungziehl 2 Monate ist werden die Umsatze für Nov. und Dez. erst im nächsten Jahr zahlungwirksam

    und aufgrund dessen ergibt sich auch dann ein Unterschied bei c) weil dort der Umsatz komplett in die Periode fällt

  2. #72
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    Avatar von Arife
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    maa es tut mir echt leid, wenn ich dich di ganze zeit stör

    ist dann der umsatz: 292? (350/12*10MO),
    FDG abziehen???

    falls zeit und lust hast, könntest mir bitte des vorrechnen, des wär echt sehr nett von dir
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  3. #73
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen

    ist dann der umsatz: 292? (350/12*10MO),

    ja genau so funktioniert es und die Differenz also die 2 verbleibende Monate werden im nächsten Jahr dauzugerechenet.

    z.b im nächsten jahr sind es dann 420.000 + 2 Monate Umsatz vom Vorjahr - 2 Monate Umsatz die erst im nächsten Jahr zahlungwirksman werden


    zu 100% bin ich da auch nicht sicher weil ich da keine Musterlösung haben. mir erscheint es aber irgendwie logisch dass die Rechnung zu funktionieren muss

  4. #74
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    Avatar von Arife
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    ahaa
    des wär dann zb.
    2009: 292-310= -18
    2010: 420+58 (umsatz vorjahr)-80 (umsatz 2MO v. 47 -310 (aufwend.)=88
    oder rechnet man das so: 2010: 350 (420/12*10)+ 58-310 = 98

    welches wäre des richtige?

    und bei c)??? da berücksichtige ich nicht die 2MO nicht oder wie?
    umsatz 2009: 350, 2010: 420 usw...


    Zitat Zitat von fa11out Beitrag anzeigen
    ja genau so funktioniert es und die Differenz also die 2 verbleibende Monate werden im nächsten Jahr dauzugerechenet.

    z.b im nächsten jahr sind es dann 420.000 + 2 Monate Umsatz vom Vorjahr - 2 Monate Umsatz die erst im nächsten Jahr zahlungwirksman werden


    zu 100% bin ich da auch nicht sicher weil ich da keine Musterlösung haben. mir erscheint es aber irgendwie logisch dass die Rechnung zu funktionieren muss
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  5. #75
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    Avatar von fa11out
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    2009 a)
    Umsatz 350000
    - FDG 58333,3333
    - fixe Aufwendunge 10000
    - variable Aufwendungen 210000
    BMGL= 71666,6667

    c)
    Umsatz 350000
    -fixe Aufwendunge 10000
    -variable Aufwendungen 210000
    BMGL= 130000

    ich würde auf diesen Ergebniss kommen und bei a) wird nächsten ja bei den FDG die 58333 dazugezählt und wiederum die 2 Monate abgegrenzt. also eh genau wie du es auch gemacht hast

  6. #76
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    die fixen aufw. betragen ja 100.000, du hast mit 10.000grechnet???

    baa verwirrendes bsp, danke dir
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  7. #77
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    die fixen aufw. betragen ja 100.000, du hast mit 10.000grechnet???
    hast natürlich recht, hab eine 0 vergessen

  8. #78
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    Avatar von Arife
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    sorry nochmals, ist in 2010 bmgl: 98 oder 88 richtig?

    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    ahaa
    des wär dann zb.
    2009: 292-310= -18
    2010: 420+58 (umsatz vorjahr)-80 (umsatz 2MO v. 47 -310 (aufwend.)=88
    oder rechnet man das so: 2010: 350 (420/12*10)+ 58-310 = 98

    welches wäre des richtige?

    und bei c)??? da berücksichtige ich nicht die 2MO nicht oder wie?
    umsatz 2009: 350, 2010: 420 usw...
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  9. #79
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    Avatar von Arife
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    kennst du dich vlcht bei diesem bsp aus??? ich komm einfach nicht weiter... (

    FP 13.02.09
    4 Sozialversicherung (15)
    Herr Huber ist zu 20% an der Huber-GmbH beteiligt. Das EGT der GmbH beträgt
    vor Berücksichtigung des Geschäftsführerbezuges € 300.000. Er hat die Möglichkeit,
    einen Dienstvertrag abzuschließen oder die Geschäftsführung im Werkvertrag
    umzusetzen. Die Kosten für die GmbH sollen in beiden Fällen insgesamt
    € 120.000 p.a. betragen.
    Aufgabenstellung:
    Ermitteln Sie den Nettobetrag, der Herrn Huber im Fall einer Versicherung
    a) gemäß ASVG bzw
    b) gemäß GSVG
    zur Verfügung steht. Berücksichtigen Sie dabei auch den Einfluss der Gestaltung
    auf die mögliche Gewinnausschüttung und gehen Sie dabei von einer Endbesteuerung
    der Gewinnausschüttung aus.
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  10. #80
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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    kennst du dich vlcht bei diesem bsp aus??? ich komm einfach nicht weiter... (

    FP 13.02.09
    4 Sozialversicherung (15)
    Herr Huber ist zu 20% an der Huber-GmbH beteiligt. Das EGT der GmbH beträgt
    vor Berücksichtigung des Geschäftsführerbezuges € 300.000. Er hat die Möglichkeit,
    einen Dienstvertrag abzuschließen oder die Geschäftsführung im Werkvertrag
    umzusetzen. Die Kosten für die GmbH sollen in beiden Fällen insgesamt
    € 120.000 p.a. betragen.
    Aufgabenstellung:
    Ermitteln Sie den Nettobetrag, der Herrn Huber im Fall einer Versicherung
    a) gemäß ASVG bzw
    b) gemäß GSVG
    zur Verfügung steht. Berücksichtigen Sie dabei auch den Einfluss der Gestaltung
    auf die mögliche Gewinnausschüttung und gehen Sie dabei von einer Endbesteuerung
    der Gewinnausschüttung aus.
    ohne es jetzt genau durchgrechnet zu haben:

    a) ASVG

    GmbH Ebene
    120T
    -LNK
    -ASVG DGA
    =Gehalt Brutto an GF

    b) GSVG

    GmbH Ebene
    120T
    -LNK
    =Bezug Brutto an GF

    was ich hier aber auch nicht verstehe ist das mit der Gewinnauschüttung. Weil die steht ihm ja so oder so zu. Da in beiden fällen maximal 120.000 aufgewand werden darf bleibt die auschüttung auch genau gleich.
    verdeckte Gewinnauschüttung macht bei einer Beteiligung von 20% eigentlich auch keinen Sinn

    ... hab leider auch keine Ahnung wie das gmeint sein soll

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