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Thema: beispiele FP steuermanagement, april 2010

  1. #81
    Member Bewertungspunkte: 1
    Avatar von Arife
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    ich leider auch nicht , nimmst du auch für LNK (die BMVK 1,53% dazu, d.s. 9,47% oder ohne BMVK 7,94%?

    ich hab ein bsp im forum gefunden:
    2) Bisher wird der gewinn eines EU gemäß §5 ermittelt. zukünftig werden die nachfolgenden Umsätze gemäß realisationsprinzip geplant:

    ´09 ´10 ´11 ´12
    450 300 200 200 Umsatz
    100 250 280 350 Forderungen aus Leistung(inkl. Ust)
    25´ 35´ 15´ 10´ Verbindlichkeit aus Lieferung(inkl. Ust)
    150 150 75 200 Aufwand gesamt

    das betriebsgebäude aht einen buchwert von 50.000. der verkehrswert ist 250.000.
    das grundstück, auf dem das gebäude steht, wird langsfristig gepachtet.

    a) ermitteln sie steuerbemessungsgrundlage, wenn keine freiwillige buchführung erfolgt und berechnen sie die gesamte steuerbelastung für 09-12.
    b) ermittlen sie steuerbemessungsgrundlage 09-12, wenn nach einer verpflichtenden eine freiwillige buchführung vorgenommen wird!
    zu a) Gewinnermittlung nach §4.3: Die Forderungen bzw. Veränderungen der Forderungen zum Vorjahr müssen hinzugerechnet werden, Verbindlichkeiten deto - nur eben abgezogen... Es kommt nämlich immer darauf an, ob der Umsatz nach Zuflussprinzip in der Angabe steht oder eben, wie in diesem Beispiel nicht nach dem Zuflussprinzip - d.h. nach dem ZP sind die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht im Umsatz enthalten...

    das war die lösg dafür:
    2009: 450000-150000-12500 (ich habe angenommen, dass auf vier Jahre abgeschrieben wird, also 50000/4)-100000+25000=212500
    2010: 300-150-12,5-150 (250-100)+10 (35-25) = 132500
    2011: 62500
    2012: -87500
    Est = 96485+56485+21485+0 = 174455

    zu b) Gewinnermittlung nach §5: habe die Gewinne ohne Forderungen und Verbindlichkeiten berechnet, da diese bereits in dem Umsatz enthalten sind!
    2009: 450-150-12,5=287500
    selbe in grün für anderen Jahre
    Est = 133985+58985+46485 = 239455

    bei a)
    aber ich versteh hier nicht warum 2010: 132500 bmgl ist? ich komme auf -2500
    dasselbe für 2011: ich krieg hier 102500

    und bei b) es soll ja nach 4/1 ermittelt werden und nicht nach 5? wie lautet des richtige ergebnis, kennst du dich hier aus?
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  2. #82
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 48
    Avatar von Corle
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    Kleiner Hinweis bzgl. Rechnungsabgrenzung:
    Bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 sind Rückstellungen und
    Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, während bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 dafür ein Wahlrecht besteht.


    Quelle:
    http://www.steuerverein.at/einkommen...ttlung_01.html

    d.h. wenn ich in der FP schreibe: Annahme freiwillige RAP wird nicht gemacht, dann brauch ich die Zinsen m.M. nach nicht berücksichtigen (bei 4.3 auf 4.1)

  3. #83
    Anfänger Bewertungspunkte: 1

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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    bei a)
    aber ich versteh hier nicht warum 2010: 132500 bmgl ist? ich komme auf -2500
    dasselbe für 2011: ich krieg hier 102500

    Hi,

    Hab das Bsp. auch durchgerechnet und komme ebenfalls auf -2500

    Ich geh davon aus, dass da dem Autor ein Fehler unterlaufen ist.

    Allerdings komme ich 2011 schon auf die 62500

    200 - 75 (Aufwand) - 30 (280-250) - 12,5 (AfA) - 20 (Verb. aus L) = 62500

  4. #84
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    Avatar von fa11out
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    zu a)

    2010

    Umsatz 300
    -FDG 150 (nur die Zunahme der FDG)
    + VBK 10 (nur die Zunahme der VBK, steigern sich die VBK nehmen die Ausgaben ab)
    - Aufwände 150
    - die Afa

    also ich kaum auch auf das selbe Ergebnis wie ihr

    b) zwischen 4.1 und 5 sind hier bei der Berrechnung keine Unterschiede. Es gibt nur geringe Unterschiede zwischen 4.1 und 5 (siehe Steuerrecht I, Seite30)

  5. #85
    Member Bewertungspunkte: 1
    Avatar von Arife
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    ich hab 2011: die vbdl. (+20) dazugerechnet, da diese 2009, 2010 auch dazugezählt wurde... ich bin jeztt ganz verwirrt...

    Zitat Zitat von steve Beitrag anzeigen
    Hi,

    Hab das Bsp. auch durchgerechnet und komme ebenfalls auf -2500

    Ich geh davon aus, dass da dem Autor ein Fehler unterlaufen ist.

    Allerdings komme ich 2011 schon auf die 62500

    200 - 75 (Aufwand) - 30 (280-250) - 12,5 (AfA) - 20 (Verb. aus L) = 62500
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  6. #86
    Anfänger Bewertungspunkte: 1

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    Prinzipiell richtig, aber ich hab sie in dem Fall abgezogen, weil sie weniger werden von 2010 auf '11

    also ist es eigentlich die Veränderung die da steht und die hat halt in dem Fall ein negatives Vorzeichen

  7. #87
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    Avatar von Arife
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    stimmt jetzt diese berechng bei b). also ohne FO+Vbdl.

    zu b) Gewinnermittlung nach §5: habe die Gewinne ohne Forderungen und Verbindlichkeiten berechnet, da diese bereits in dem Umsatz enthalten sind!
    2009: 450-150-12,5=287500
    selbe in grün für anderen Jahre
    Est = 133985+58985+46485 = 239455

    @Fa11out: du hast ja gsagt, dass es fast keine untersch. zw. 4/1 und 5 gibt, aber bei der berechnung a) und b) sind schon unterschiedl. ergebnisse, stimmt das dann so?
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  8. #88
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Arife Beitrag anzeigen
    @Fa11out: du hast ja gsagt, dass es fast keine untersch. zw. 4/1 und 5 gibt, aber bei der berechnung a) und b) sind schon unterschiedl. ergebnisse, stimmt das dann so?
    bei a) rechnet man 4.3

    und bei b) 4.1

  9. #89
    Member Bewertungspunkte: 1
    Avatar von Arife
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    ja das stimmt so mit den vbdl, aber ne blöde frage:
    die veränderg von FO 2010+2009 (sind ja normalerweise +150) aber die werden ja abgezogen...

    Zitat Zitat von steve Beitrag anzeigen
    Prinzipiell richtig, aber ich hab sie in dem Fall abgezogen, weil sie weniger werden von 2010 auf '11

    also ist es eigentlich die Veränderung die da steht und die hat halt in dem Fall ein negatives Vorzeichen
    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel."

  10. #90
    Member Bewertungspunkte: 26
    Avatar von DaMan
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    Ich habe eine Frage wenn es heißt; dass man die Abgabenbelastung vergleichen soll: zählt ihr die Lohnnebenkosten des GmbH-GF zu den Abgaben hinzu oder lasst ihr die weg; in der ZS haben wir die immer weggelassen, aber sind das nicht auch Abgaben??

    lg
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