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Thema: Gesamtprüfung Ganner/Walzel 31.03. (305.800)

  1. #21
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    Avatar von Malibustacy
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    hab den ganzen thread gelesen, im feber bekamen aber alle noch diese mail vom walzel (vo ganner/walzel):

    Sehr geehrte Lehrveranstaltungsteilnehmerin,
    sehr geehrter Lehrveranstaltungsteilnehmer!

    Da ich in meiner Donnerstags-Vorlesung den Prüfungsstoff eingeschränkt habe, nehme ich hinsichtlich meines Vorlesungsteiles auch im Hinblick auf diese Vorlesung eine Einschränkung in vergleichbarem Umfang vor.

    Aus dem bereits bekannten Katalog von Wiederholungsfragen zu den Vortragsteilen "Einführung in die Rechtstheorie" und "Einführung in das Öffentliche Recht" sollten folgende Fragen beantwortet werden können:

    2, 3, 4, 6, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 24, 25, 29, 34, 36, 39, 41, 45, 46, 47

    Bitte beachten Sie, dass im Hinblick auf die vorgenommene Einschränkung die Fragen auch im Detail vollständig und umfassend beantwortet werden müssen, damit die Antwort im Rahmen der Prüfung auch tatsächlich positiv gewertet werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu


    da der stoff bei der prüfung im märz in eingeschränkt form gekommen ist, gehe ICH zumindest davon aus, dass das bei dieser klausur wieder so sein MUSS, da für die 3 klausurtermine nach dem wintersemester immer der gleiche stoffumfang kommen müsste.

    ich lern den eingeschränkten stoff. sollte widererwarten alles kommen, dann hab ich pech gehabt

  2. #22
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    Zitat Zitat von Malibustacy Beitrag anzeigen
    hab den ganzen thread gelesen, im feber bekamen aber alle noch diese mail vom walzel (vo ganner/walzel):

    Sehr geehrte Lehrveranstaltungsteilnehmerin,
    sehr geehrter Lehrveranstaltungsteilnehmer!

    Da ich in meiner Donnerstags-Vorlesung den Prüfungsstoff eingeschränkt habe, nehme ich hinsichtlich meines Vorlesungsteiles auch im Hinblick auf diese Vorlesung eine Einschränkung in vergleichbarem Umfang vor.

    Aus dem bereits bekannten Katalog von Wiederholungsfragen zu den Vortragsteilen "Einführung in die Rechtstheorie" und "Einführung in das Öffentliche Recht" sollten folgende Fragen beantwortet werden können:

    2, 3, 4, 6, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 24, 25, 29, 34, 36, 39, 41, 45, 46, 47

    Bitte beachten Sie, dass im Hinblick auf die vorgenommene Einschränkung die Fragen auch im Detail vollständig und umfassend beantwortet werden müssen, damit die Antwort im Rahmen der Prüfung auch tatsächlich positiv gewertet werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu


    da der stoff bei der prüfung im märz in eingeschränkt form gekommen ist, gehe ICH zumindest davon aus, dass das bei dieser klausur wieder so sein MUSS, da für die 3 klausurtermine nach dem wintersemester immer der gleiche stoffumfang kommen müsste.

    ich lern den eingeschränkten stoff. sollte widererwarten alles kommen, dann hab ich pech gehabt
    ohne dass ich mich jetzt einmischen will.. aber bei der gesamtklausur vom walzel alleine schränkt er denn sotff nicht mehr ein, für den zweiten u dritten antritt. hab ihm selbst deswegen eine mail geschrieben (habs im walzel threat geposted!). würd mich nicht drauf verlassen.
    lg

  3. #23
    Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von Malibustacy
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    es geht hier um die klausur walzel+GANNER nicht nur walzel!

    da wir in der ganner/walzel gruppe keine weitere email bekommen haben, die eine stoffeinschränkung wieder aufheben würde, geh ich davon aus, dass das noch aktuell sein wird? aber wie gesagt - ICH werde das so handhaben .... wer alles lernt ist natürlich immer auf der sicheren seite

  4. #24
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    Zitat Zitat von Malibustacy Beitrag anzeigen
    es geht hier um die klausur walzel+GANNER nicht nur walzel!

    da wir in der ganner/walzel gruppe keine weitere email bekommen haben, die eine stoffeinschränkung wieder aufheben würde, geh ich davon aus, dass das noch aktuell sein wird? aber wie gesagt - ICH werde das so handhaben .... wer alles lernt ist natürlich immer auf der sicheren seite
    ich hab ja auch geschrieben, dass es halt beim walzel ALLEINE so ist..
    sry, wollt nur helfen.. aber zum anschnauzen bin ich nicht da..

  5. #25
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    weiß zufällig jemand worin genau beim ganner seinem material der unterschied zwischen den 7 präsentationen unter dem punkt unterlagen und den 12 präsentationen unter dem punkt vorlesungstoff liegt? sollte doch reichen wenn man sich die 7 präsentaionen anschaut oder?

  6. #26
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    Avatar von Malibustacy
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    Zitat Zitat von 00bahu00 Beitrag anzeigen
    sry, wollt nur helfen.. aber zum anschnauzen bin ich nicht da..
    anschnauzen definieren die meisten ein bissl anders, aber egal ....



    ich weiß auch nicht, inwiefern sich die 7 präsentationen von den 12 unterscheiden. hab nur bemerkt, dass bei den 12 präsentationen oft überschneidungen vorkommen (doppelte folien) und sie teilweise um einiges kürzer sind als die 7...

  7. #27
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    Fragenkatalog Ganner

    Fragen von Ganner findet man ja auf der Zivilrechthomepage......nun meine Frage: Sind das Beispielfragen, oder sein ganzer Fragenkatalog???

  8. #28
    Member Bewertungspunkte: 1

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    Zitat Zitat von Malibustacy Beitrag anzeigen
    es geht hier um die klausur walzel+GANNER nicht nur walzel!

    da wir in der ganner/walzel gruppe keine weitere email bekommen haben, die eine stoffeinschränkung wieder aufheben würde, geh ich davon aus, dass das noch aktuell sein wird? aber wie gesagt - ICH werde das so handhaben .... wer alles lernt ist natürlich immer auf der sicheren seite

    walzel hat mir geschrieben, dass er dies bei der benotung berücksichtigen wird, dass wir den ganzen fragenkatalog lernen mussten.

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