hab den ganzen thread gelesen, im feber bekamen aber alle noch diese mail vom walzel (vo ganner/walzel):
Sehr geehrte Lehrveranstaltungsteilnehmerin,
sehr geehrter Lehrveranstaltungsteilnehmer!
Da ich in meiner Donnerstags-Vorlesung den Prüfungsstoff eingeschränkt habe, nehme ich hinsichtlich meines Vorlesungsteiles auch im Hinblick auf diese Vorlesung eine Einschränkung in vergleichbarem Umfang vor.
Aus dem bereits bekannten Katalog von Wiederholungsfragen zu den Vortragsteilen "Einführung in die Rechtstheorie" und "Einführung in das Öffentliche Recht" sollten folgende Fragen beantwortet werden können:
2, 3, 4, 6, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 24, 25, 29, 34, 36, 39, 41, 45, 46, 47
Bitte beachten Sie, dass im Hinblick auf die vorgenommene Einschränkung die Fragen auch im Detail vollständig und umfassend beantwortet werden müssen, damit die Antwort im Rahmen der Prüfung auch tatsächlich positiv gewertet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu
da der stoff bei der prüfung im märz in eingeschränkt form gekommen ist, gehe ICH zumindest davon aus, dass das bei dieser klausur wieder so sein MUSS, da für die 3 klausurtermine nach dem wintersemester immer der gleiche stoffumfang kommen müsste.
ich lern den eingeschränkten stoff. sollte widererwarten alles kommen, dann hab ich pech gehabt

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