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Thema: Komplizierte Anrechnungsfrage...

  1. #1
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Anki
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    Komplizierte Anrechnungsfrage...

    Hallo und danke fürs reinschauen!

    Ich habe eine Frage bzgl. der Fächer "Öffentliches Recht" und "Bürgerliches Recht". Da ich sowohl Rechtswissenschaft als auch Wirtschaftsrecht studiere, möchte ich die Prüfungen natürlich nur einmal absolvieren und mir dann für den anderen Studiengang anrechnen lassen. Also vergleiche ich die Semesterwochenstunden und stelle fest, dass in Rechtswissenschaft jeweils mehr SSt verlangt werden. Das heißt, ich müsste die Prüfungen über ReWi machen und mir dann für WiRe anrechnen lassen.
    Da ich nun aber plane mein ReWi-Studium für ein bis zwei Semester zu pausieren, kann ich die Prüfungen nur über WiRe ablegen. Wenn ich dort nun den normalen Kurs absolviere, kann ich mir gerade mal die Übung und ein Wahlfach anrechnen lassen, was für mich nicht Sinn der Sache ist.
    Daher meine Frage: Ist es möglich, dass ich über Wirtschaftsrecht den aufwändigeren Kurs mit mehr SSt belege, damit ich ihn mir für ReWi anrechnen lassen kann?

    Ich hoffe, man versteht, was ich meine.. Ansonsten bitte nachfragen..

    Danke!

    lg,
    Anki

  2. #2
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    ich glaube nicht, dass das geht. du musst ja auch keinen "kurs" machen, sondern jeweils eine teildiplomprüfung und es ist sicher nicht möglich für ein studium die teildiplomprüfung aus dem studienplan eines anderen studiums zu machen. bei wire und jus kann es auch schon aus dem grund nicht gehen, weil du für jus verfassungsrecht, verwaltungsrecht und bürgerliches recht jeweils schriftlich und mündlich machen musst, für wire aber nur mündlich. ich denke daher nicht, dass man sich über wire für die jus-prüfungen überhaupt anmelden kann.

    frag zur sicherheit bei frau pilser nach, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, wie das gehen soll. ich würde am ehesten die prüfungen gleich machen und die pause dann halt danach einlegen.

    die einzige möglichkeit die mir sonst noch einfällt wäre, dass du mit den prüfern vorher redest und ohne offizielle anmeldung schriftlich antrittst, und dir eine bestätigung geben läßt, dass du die prüfung bereits gemacht hast. dann könntest du dich später über jus offiziell beim selben prüfer anmelden, aber halt nicht mehr antreten. kann mir aber ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die prüfer da mitspielen.

  3. #3
    Senior Member Bewertungspunkte: 25

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    Bürgerliches Recht 1 und Bürgerliches Recht 2 zusammen zählt als der mündliche Antritt für Bürgerliches Recht für Jus. Aber den schriftlichen Teil für Jus musst du dann trotzdem noch machen.

  4. #4
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Anki
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    Danke erstmal für eure Antworten! Dass ich noch die schriftliche Prüfung nachholen muss, wollte ich ja eben vermeiden.. Ich schätze mal, ich werd meine Pause dann anders planen müssen Warum ist das auch immer so kompliziert

  5. #5
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    ohne die schriftliche zu machen geht es keinesfalls. die kannst du nicht vermeiden.

  6. #6
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 54
    Avatar von Anki
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    Innsbruck
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    Dass ich die schriftliche Prüfung nicht umgehen kann, ist mir schon klar. Mir geht es um das Nachholen einer Prüfungsleistung, weil man dann den ganzen Stoff nochmal lernen müsste..

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