Hallo,
ich mache die Prüfung Finanzstrafrecht 1. Kann mir jemand sagen, was in der Vorlesung dran kam?? Ich bin schon berufstätig und kann die VO leider nicht besuchen.
Vielen Dank!!!!!
Hallo,
ich mache die Prüfung Finanzstrafrecht 1. Kann mir jemand sagen, was in der Vorlesung dran kam?? Ich bin schon berufstätig und kann die VO leider nicht besuchen.
Vielen Dank!!!!!
Er hat eigentlich nur allgemeinen Teil gemacht. Genauer den Versuch, Rücktritt vom Versuch und die Selbstanzeige (einfach im Buch nachlesen). bisschen Verfahren, wann verwaltungsbehörlich, wann gerichtlich. am Schluss auch bisschen Verjährung (gehört aber ja auch zum Allg. Teil). Er hat empfohlen die entsprechenden Kapitel im Leitner: Österreichisches Finanzstrafrecht anzuschauen, was ich auch machen werde. Eigentlich sind ja bestimmte Paragraphen vom Besonderen Teil auch Stoff, inwieweit du da spekulativ vorgehst ist dir überlassenStoff ist ja eigentlich nicht die Vorlesung, sondern die offizielle die Stoffabgrenzung.
Anbei Unterlagen für FinanzstrafR:
2 Artikel zu Versuch und Rücktritt vom Versuch
1 Skript zur Selbstanzeige (Achtung: mit ME - bitte aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen!)
Alles Gute!
Geändert von Matthias86 (22.06.2011 um 14:44 Uhr) Grund: 1 Anhang aus dem zip-Archiv entfernt
das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot
Wir mussten 1 Datei aus dem von csaf3739 geposteten Archiv leider entfernen, da es sich um einen nicht frei zugänglichen Artikel aus den Juristischen Blättern handelt.
Es handelt sich um folgenden Artikel:
Dogmatische Probleme des Finanzstrafrechts, JBl 1998, 353
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Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident
hatte heute prüfung und wollte anmerken, dass er uns quasi nur besonderen teil gefragt hat, §49a, §39.... und noch kurz 30a (gehört aber zum allg. teil). ist anscheinend so, wenn man früh im alphabet ist bekommt man noch allg. teil und wenn er mit dem durch ist, wird eben besonderer teil geprüft
soll nicht abschrecken, ist aber vl nicht so blöd, wenn man das weiß![]()
...ach und noch eine Frage: Sollte man eher aus dem 800-Seiten-Schinken die einzelnen Kapitel lernen, oder reicht auch Finanzstrafrecht-Kompakt vom Leitner?
http://www.lindeverlag.at/titel-1-1/..._kompakt-3692/
Kommt man mit der kompakten Variante auch zum Ziel???
"Wenn man sich wie ein Drecksack fühlt, dann nur weil man einer ist!"
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