wer kann besagte schlussklausur vom letzten semester (WS09/10) online stellen!
bitte, wäre sehr hilfreich!
oder mir schicken:
csag2907@uibk.ac.at
Hi,
hat jemand die PS schlussklausur vom WS09/10 bitte und könnte di online stellen. Unser PS-Leiter hat gesagt, wäre nicht schlecht, die mal durchzurechnen! thx lg
Geändert von Matthias86 (16.06.2010 um 12:55 Uhr) Grund: neuer Thread erstellt
wer kann besagte schlussklausur vom letzten semester (WS09/10) online stellen!
bitte, wäre sehr hilfreich!
oder mir schicken:
csag2907@uibk.ac.at
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Ja wär echt super, wenn jemand die Schlussklausur vom letzten Jahr online stellen würd. Bitte Danke
Anbei die Schlussklausur vom PS WS2009/10.
lg
EDIT: Datei in den Klausurenbereich verschoben
Geändert von Matthias86 (15.06.2010 um 20:10 Uhr)
aufgabe 5. 22.1.2010
jup! wahrscheinlich nicht der ordnungsgemäße weg, aber was solls.
erstmal z ausrechnen, beträgt bei mir 2.
dann lindahlgleichgewicht für stadt a ausrechnen = 0,6
damit fallen antworten 1 und 2 weg.
dann einfach ausprobieren.
z*p*fa = fk
2*20*0,6 = 24
also antwort c![]()
Hat irgendjemand eine Ahnung wie man das Beispiel mit der Steuerbetragsfunktion von der Klausur vom 22.1.2010 rechnet.
Wäre super
Danke
Geändert von Julimaus1987 (16.06.2010 um 14:41 Uhr)
Rechnen muss man da eigenlich garnicht.
Zeichnet man sich die Funktion auf so ist T=0 für 0<=Y<=1000 und ab Y>=1000 ist T = 0,2*(Y-1000) also linear ansteigend mit einer Steigung von 0,2.
Wenn du dir die Folien 12 und 13 bei kapitel 8 ansiehst kann man daraus folgern dass es sich um eine Indirekte Progression handelt.
Regressive und proportionale Funktion kann man ausschließen und Y = 1000 ist keine Steuerfreigrenze (tax allowance) sondern ein Steuerfreibetrag (tax exemption)
der Unterschied ist:
Steuerfreibetrag (tax exemption) --> bei einem Steuerfreibetrag wird dieser Anteil am Einkommen nie besteuert ist also das einkommen größer als der Steuerfreibetrag so wird nur die differenz Y-Steuerfreibetrag besteuert.
Steuerfreigrenze (tax allowance) --> hier gibt es keine Besteuerung solange Y kleiner als die Steuerfreigrenze ist. Steigt Y allerdings darüber wird die Steuer auf das ganze Einkommen berechnet (also incl. Steuerfreigrenz)
siehe Folien 10 und 11 Kapitel 8
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