Also im letzten Semester haben wir es beim Partl immer vom Bruttobezug berechnet, auch wenn der Bruttobezug über der HBMGL war...
Hab jetzt mal ein bisserl recherchiert und bin auf folgendes gestoßen:
§ 6 (5) BMSVG: Welche Leistungen als Entgelt im Sinne der Abs. 1 bis 4 anzusehen sind, bestimmt sich nach § 49 ASVG unter Außerachtlassung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 ASVG und der Höchstbeitragsgrundlage nach § 108 Abs. 3 ASVG.
Wann hat du das PS gemacht bzw bei wem? Und wie war es bei eurer Prüfung richtig? Danke und lg
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